Information des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Was gibt es Schöneres als ein neues Leben zu begleiten? Jede Frau hat die Möglichkeit im Rahmen einer Schwangerschaft, eine Hebamme in Anspruch zu nehmen und von deren Wissen zu profitieren und Unterstützung und Begleitung in der neuen Lebenssituation und im Umgang mit dem Neugeborenen zu erfahren.
Die Besonderheit der Familienhebamme im Vergleich zur Hebamme ist die Stärkung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz der Eltern.
Familienhebammen unterstützen Familien mit ihren Kindern bis zum 1. Lebensjahr und begleiten und unterstützen werdende Mütter in der Schwangerschaft im Kontext der Frühen Hilfen.
Das Tätigkeitsfeld einer Familienhebamme ist erweitert, weshalb eine zusätzliche Qualifizierung u.a. in den Themenbereichen Lebenswelt Familie, Eltern-Kind-Interaktion, psychische Belastungen von Familien, Stärkung elterlicher Kompetenzen, Gesprächsführung, Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung, erforderlich ist.
Sie haben zudem eine Zugangs- und Vermittlungsfunktion und sind in das Netzwerk der Frühen Hilfen integriert.
Auch als Familien-Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn (FGKiKP) ist eine spezielle Weiterbildung erforderlich, die dazu qualifiziert, Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren im Kontext der Frühen Hilfen zu begleiten und zu unterstützen.
FGKiKP stärken die Kompetenz von Familien insbesondere mit behinderten oder chronisch kranken Kindern, Frühgeborenen, Kindern mit Regulationsstörungen und bei anderweitig belastenden Lebenssituationen. Sie klären die Eltern auf, zum Beispiel zur motorischen Entwicklung und zum entwicklungsfördernden Umgang mit ihren Kindern.
Diese Leistungen erbringen FGKiKP bei Hausbesuchen oder in der Begleitung zu weiteren Angeboten. Sie vermitteln bei Bedarf weitere Hilfen und sind so – ebenso wie z.B. die Familienhebammen – Lotsinnen und Lotsen durch die zahlreichen Angebote für junge Familien mit Neugeborenen.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport plant regelmäßig Fortbildungen zur Familienhebamme und zum/zur Familien-Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn.
Die Fortbildung wird nach den bundeseinheitlichen Qualifizierungsstandards umgesetzt und schließt mit einem bundesweit anerkannten Zertifikat ab, das die Förderfähigkeit über Mittel der Bundesstiftung Frühe Hilfen eröffnet. Für Teilnehmende aus Thüringen ist die zehn Fortbildungsmodule umfassende Qualifizierung kostenlos.
Weitere Informationen rund um das Thema „Familienhebammen“ und „Familien- Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen“ sind zu finden unter: www.fruehehilfen.de
Fortbildungsinhalte und –umfang sind HIER veröffentlicht.
Wer Interesse an einer Ausbildung zur Familienhebamme oder an einer Ausbildung als Familien-Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn hat, kann sich gern für weitere Rückfragen an folgenden Kontakt wenden:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
SB Kinderschutz / Netzwerkkoordination Frühe Hilfen
N. Merten
Haus / Zimmer: II / 212a
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-8620
Fax: 03693 485-8622
E-Mail: n.merten@lra-sm.de