Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat durch Überschreitung des 7-Tages-Inzidenz-Grenzwertes von 35 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner verschärfende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen für das Landkreisgebiet angeordnet.
Am gestrigen Tag (22.10.2020, 10:00 Uhr) zählte das Gesundheitsamt 69 aktiv an SARS-CoV-2 Infizierte im Landkreis, für 268 Personen wurde eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Seitens des Krisenstabes wurde nach Rücksprache mit dem Fachdienst Gesundheit unverzüglich festgelegt, dass ab dem 24. Oktober 2020 alle nichtöffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 Personen und unter freiem Himmel mit mehr als 50 Personen grundsätzlich verboten sind.
Weiterhin dürfen an privaten und familiären Feierlichkeiten in Wohnungen, zugehörigen Nebenräumen und -gebäuden, Garten- oder Wochenendhäusern nicht mehr als zehn Personen teilnehmen.
Für Feierlichkeiten in Gaststätten im Sinne des Thüringer Gaststättengesetzes oder für die Feierlichkeiten in eigens angemieteten öffentlichen Räumlichkeiten gelten die Personenbeschränkungen der nichtöffentlichen Veranstaltungen (indoor 25 und outdoor 50).
Öffentliche Veranstaltungen, die auch weiterhin einer Anzeige bei den kommunalen Ordnungsämtern oder gar Erlaubniserteilung des Gesundheitsamtes bedürfen, sind von dieser ersten Einschränkung vorerst nicht betroffen.
„Die aktuell steigenden Zahlen der Coronavirus-Infektionen nehmen wir sehr ernst. Es gilt, jetzt gegenzusteuern und Maßnahmen zu ergreifen, damit die zuletzt stark ansteigende Kurve der positiven Fälle wieder abflacht. Wir sind uns bewusst, dass einige der Regelungen einen Einschnitt für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Folge hat.
Aber jetzt ist die Zeit, die von allen wieder mehr Disziplin und Solidarität gegenüber unseren Mitmenschen, die zu den Risikogruppen gehören, abverlangt“, so Landrätin Peggy Greiser.
Besonders durch Feiern im privaten Bereich sei es zuletzt zu unkontrollierten Krankheitsausbrüchen gekommen
„Es ist zwar menschlich nachvollziehbar, dass hier oft weniger auf Abstand- und Hygieneregeln geachtet wird, weil man sich bei Freunden und Bekannten in Sicherheit wiegt, aber diese Sicherheit kann sehr trügerisch sein, wie die jüngsten Infektionszahlen zeigen – und die Folgen gravierend.“
Weil private Feiern in der Regel nicht genehmigt werden müssen und die behördliche Einflussnahme gering ist, stünden diese besonders im Fokus der Allgemeinverfügung. Aber nicht nur bei privaten Feiern – auch sonst seien die Hygieneregeln AHA+L+C dringend einzuhalten.
„Immer mehr Infektionen in Deutschland sind auch auf den gemeinsamen Mittagsplausch oder das Geburtstagsessen am Arbeitsplatz zurückzuführen. Auch im Landkreis gibt es Ausbrüche in mehreren Unternehmen“, so die Landrätin.
Ergänzende Anordnungen in Form von Allgemeinverfügungen mit weiteren Beschränkungen sind bei weiter steigenden Fallzahlen unumgänglich. Diese gilt es mit den jetzigen Verfügungen und einer solidarischen Umsetzung möglichst zu vermeiden.
Die neuen Regelungen für private Feiern bzw. nichtöffentliche Veranstaltungen sollen aber nach derzeitigem Ermessen für die Dauer der zweiten Welle bestand haben.
—–HIER die Verordnung zum nachlesen —–