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Kritik am Wolfsbestand & Management wächst in Hessen & Thüringen weiter

Beitrag von Rüdiger Christ

Wie in Thüringen wächst auch in Hessen die Kritik am Wolfsmanagement der Landesregierung und des Bundesumweltministeriums.

Unter dem Motto: „Der Wolf erobert Hessen – Landesregierung lässt Landbevölkerung und Weidetierhalter im Stich“ protestierten diese Woche Landwirte und Weidetierhalter mit einer Mahnwache in der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden.

Sie fordern eine Obergrenze für den Wolfsbestand in Hessen. In Thüringen sehen Kritiker das Wolfsmanagement der Landesregierung ebenfalls als gescheitert an.

Mahnwache in Wiesbaden „Ich bin ein Weidetier- kein Wolfsfutter“- Rechts Wiebke Knell (FDP), MdL Hessen

Auch der überraschende Rücktritt der Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund Ende Dezember wird damit in Zusammenhang gebracht.

Die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, Wiebke Knell, ist Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg, der auch Gebiete der Hessischen Rhön umfasst.

Die Landtagsabgeordnete teilte dazu dem Rhönkanal auf Anfrage folgendes mit:

„Den Bundeländern kommt beim politischen Umgang mit dem Wolf eine entscheidende Rolle zu: Sie sind verantwortlich für das Monitoring der Bestände und die Dokumentation und genetische Beprobung bei Rissverdachtsfällen.

Damit ist es an den Ländern, eine Datenbasis bereitzustellen, an der man Größe und Wachstum der Wolfspopulation in Deutschland ablesen kann.

Eine solche Datenbasis wird notwendig sein, wenn wir in Deutschland, wie von der Berliner Ampel-Koalition geplant, zu einem aktiven Bestandsmanagement übergehen wollen.

So wie sich aber Wölfe nicht für Landesgrenzen interessieren, darf auch das Wolfsmanagement der Länder nicht an der jeweiligen Grenze Halt machen.

Deswegen braucht es ein länderübergreifendes Monitoring. Dazu müssen die Landesbehörden besser kooperieren und zu einem kontinuierlichen Datenaustausch übergehen,“ so Wiebke Knell.

Bundestag berät Antrag zur Bejagung des Wolfes

Dazu nimmt der Thüringer Bundestagsabgeordnete Christian Hirte (CDU) wie folgt Stellung:

„Der Umweltausschuss befasste sich in einer öffentlichen Anhörung mit einem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Bejagung des Wolfes. Die Initiative der Union soll eine ‚Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz‘ herstellen. Dabei soll er die ‚Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements‘ ermöglichen.“

In der Anhörung wurde deutlich, dass der Wolf bei uns längst keine bedrohte Art mehr ist. Der Westthüringer CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Hirte sieht die Bundesregierung deshalb in der Pflicht und fordert, „den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland unverzüglich festzustellen.“

Damit wäre der Weg frei, den Wolf ins Jagdrecht zu übernehmen und auffällige Tiere zu töten.

Christian Hirte (CDU Thüringen)

„Bislang aber drückt sich die grüne Bundesumweltministerin, den ökologischen Zustand der deutschen Wolfspopulation zu ermitteln und nach Brüssel zu melden,“ so der 46-jährige Umweltpolitiker.

Damit bleibt der Wolf bei uns weiterhin streng geschützt und kann nur in Ausnahmefällen, nach langem bürokratischem Verfahren, geschossen werden.

Die Bedrohung durch herumstreifende Wölfe steigt indes: Vor allem Weidetiere sind den Übergriffen beinahe schutzlos ausgeliefert. Waren es deutschlandweit im Jahr 2007 noch rund 30 Fälle, ist die Zahl im Jahr 2021 auf 4.000 Fälle gestiegen.

In der Ortslage Oechsen etwa wurde 2022 auf einem Hausgrundstück ein Schaf gerissen, nachdem drei Tage zuvor in einem Damwild-Gehege in Oberalba sechs Tiere getötet wurden (wir berichteten).

Der Bundesrechnungshof bemängelte Anfang August 2022, dass die Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz von Wolf, Luchs und Bär wenig konkret seien und ein Gesamtkonzept vermissen lassen.

Deshalb fordert die CDU/CSU-Fraktion, ein Wolfsbestandsmanagement nach dem Vorbild von EU-Staaten wie Schweden, Finnland oder Frankreich einzuführen.

Die Sachverständigen, darunter Professor Michael Brenner aus Jena, bestätigten, dass dies auch EU-rechtlich möglich ist, weil ein günstiger Erhaltungszustand erreicht ist.

„Die Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz im Jahr 2020, mit denen eine vereinfachte Entnahme von Wölfen beabsichtigt war, hat nicht die erhoffte Entlastungswirkung erbracht,“ so Hirte.

„Dafür geben aber immer mehr Weidetierhalter ihren Betrieb auf,“ sagt er weiter.

Das Wolfsbestandsmanagement in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Schweden oder Finnland zeige, wie europarechtlich ein nachhaltiges Wolfsbestandsmanagement gestaltet werden kann.

„Es gilt, allen Belangen, also dem Schutz von Wölfen und Weidetieren sowie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen zu genügen,“ so Hirte abschließend.

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