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Angst vor neuen Windrädern in der Rhön – Mindestabstand soll fallen

Beitrag von Rüdiger Christ

Beim Thema Mindestabstand von „Windrädern“ und Wohnbebauung überschlagen sich aktuell die Meldungen in den Medien.

Nach neusten Meldungen will die Bundesregierung per Gesetz die Mindestabstandabstandsregeln aushebeln.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands mit Windrädern bebaut werden. Das ist mindestens doppelt so viel wie bisher. Ziel soll es sein, die erneuerbaren Energien schnellstmöglich auszubauen.

Dazu sollen unter anderem das Planungs- und Baurecht sowie das Naturschutzgesetz geändert, also abgeschwächt werden.

Wenn es Bundesländern nicht gelingt, die vorgegebenen Flächen für Windenergie zu schaffen, soll das neue „Wind-an-Land“-Bundesgesetz greifen. In diesem Fall sollen auch die Abstandsregeln zwischen Wohngebäuden und Windrädern fallen.

Damit kann in einigen Gebieten Thüringens der Mindestabstand von Windrädern zu Wohnhäusern auf unter 1000 Meter sinken.

Ungeachtet dessen nimmt die Bürgerinitiative Stadtlengsfeld „Gegen das Windvorranggebiet W4“ Stellung zum Mindestabstand. In einer aktuellen Pressemitteilung unterstützt die BI die Initiative der Thüringer CDU im Landtag.

In dieser PM heißt es:

„Unsere Bürgerinitiative steht fest an der Seite der CDU. Mit einer sehr großen Erleichterung und Zufriedenheit haben wir Mitglieder der Bürgerinitiative Stadtlengsfeld „Gegen das Windvorranggebiet W4“ den Gesetzesvorschlag der CDU-Fraktion des Landtages zur Kenntnis genommen.

Die Abstandsregelung zwischen Windrädern und der Wohnbebauung mit mindestens 1000 m soll per Gesetz festgeschrieben werden. Damit schafft die CDU Rechtssicherheit hinsichtlich der Wohnbebauungen vor allem auf dem Land.

Wir erwarten ,dass dieser Gesetzentwurf im Landtag eine klare Mehrheit finden wird. Zumal dieser Abstand von 1000 m schon im Winderlass der Landesregierung von 2016 empfohlen wurde.

In unserer Petition , die am 28. Oktober 2019 auf der Petitionsplattform des Landtages veröffentlicht wurde ,ist ebenfalls auf eine ausreichende Regelung hingewiesen worden. Der Landtag hat die Petition am 18.Dezember 2021 ohne Gegenstimme beschlossen.

Wir vermissen aber immer noch die Umsetzung der noch offenen Zielstellungen unserer Petition durch die Landesregierung. Die Abstandsregelung wäre ein wichtiges Signal gewesen. Deswegen ist diese schon längst fällige Regelung in der Sache absolut richtig.

Was in Sachsen und Brandenburg richtig ist ,kann in Thüringen nicht falsch sein!. Wir erwarten von der CDU -Fraktion des Landtages, dass sie standhaft bleibt und den Gesetzesvorschlag im Landtag zur Abstimmung bringt.

Die Bürgerinitiativen in Thüringen haben dafür über Jahre hinweg leidenschaftlich gekämpft!. Die nun stattfindenden Scheindebatten sind aus unserer Sicht völlig unnötig. Letztendlich geht es um die Sorgen und Nöte der Menschen, die in diesen Windkraftgebieten über Generationen leben müssen. Das muss jedem Politiker klar sein, politische Unterstellungen sind grundsätzlich nicht angebracht.

Das verdeutlicht besonders auch die energiepolitische Sprecherin Frau Wahl (von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die unterstellt, dass wir grade die Wahl zwischen Klimakrise und Windenergieausbau haben.

Wir glauben, dass diese Formulierung nicht zutrifft. Wir haben keine Wahl, beides muss mit Vernunft und politischem Sachverstand gelöst werden. Das erwarten wir von jedem Landtagsabgeordneten, der einen Amtseid geleistet hat.“

Der Thüringer Landtag entscheidet in dieser Woche über den Gesetzentwurf der CDU.

„Die Mitglieder der Bürgerinitiative werden die Plenarsitzung sehr genau verfolgen. Alles andere als ein Erfolg wäre auch für unsere bisherige Arbeit ein Rückschlag“, so Ralf Adam, Sprecher der Bürgerinitiative Stadtlengsfeld „Gegen das Windvorranggebiet W4“.

BI- Sprecher Ralf Adam

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