Aufgrund eines Handyverstoßes wurde am Dienstagnachmittag ein 25-Jähriger mit seinem Kleintransporter in Ostheim angehalten und überprüft.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Fahrer im Auftrag einer Spedition im innerdeutschen Güterkraftverkehr tätig war und verpflichtet gewesen wäre Tageskontrollblätter zu führen.
Weil er dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, darf er mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz rechnen. Für den Handyverstoß kassiert er ebenfalls eine Anzeige.