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55 Euro Knöllchen im Naturschutzgebiet – Nur auf gekennzeichneten Parkflächen parken !!!

Durch die Naturparkranger im Landkreis Bad Neustadt wurden mehrere Parkverstöße im Naturschutzgebiet entlang der Hochrhönstraße mitgeteilt.

Gegen die Halter bzw. Fahrer wurden Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, was mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet wird.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Naturschutzgebiet der Hochrhön das Parken nur auf gekennzeichneten Parkflächen zulässig ist.

Insbesondere entlang der Hochrhönstraße ist das Parken, auch in Einmündungen oder Feldwegen, nicht zulässig.

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