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Außengastronomie & Sehenswürdigkeiten auf – Lockerungen im Wartburgkreis ab 31.5.21

Information vom Wartburgkreis

Da der 7-Tage-Inzidenzwert des Wartburgkreises seit dem 25. Mai unter 100 liegt, treten ab Montag, dem 31. Mai für den Landkreis weitere Lockerungen in Kraft.

So darf die Außengastronomie wieder öffnen. Besucher benötigen einen Termin bzw. eine Reservierung und müssen ihre Kontaktdaten angeben. Eine Testpflicht besteht nicht.

Bei privaten Treffen sind neben dem eigenen Haushalt maximal zwei Personen zusätzlich sowie deren zugehörige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen.

Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben.

Alle körpernahen Dienstleistungen sind wieder möglich.

Campingplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnungen dürfen wieder Gäste empfangen, Musik- und Jugendkunstschulen dürfen für den Einzelunterricht wieder öffnen, ebenso die Außenbereiche von Museen, Gedenkstätten, Burgen oder anderen Sehenswürdigkeiten.

In geschlossenen Räumen, beispielsweise in Bussen, beim Einkaufen oder in Schulen gilt die Maskenpflicht nach wie vor.

In Eisenach sind die Zahlen unterdessen sogar unter die 35-Marke gefallen. Bleiben sie dort noch bis zum 2. Juni, kehrt am 4. Juni ein großes Stück Normalität in den Alltag der Eisenacher zurück. Die genauen Regelungen werden gerade vom Land in einer Verordnung festgelegt, die ab Mittwoch, 2. Juni gelten soll.

Landrat Reinhard Krebs appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die noch gültigen Hygiene- und Abstandsregeln weiter zu beachten, damit die erreichten Lockerungen Bestand haben.

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