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Wahrscheinlich keine Hortgebühren für geschlossene Einrichtungen

Wie bekannt wurde, plant das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Eltern ab dem 1. Januar 2021 bis zum Ende der landesweit angeordneten Schließung aller Schulen nicht an den Personal- und den sonstigen Betriebskosten der Hortbetreuung zu beteiligen.

Derzeit wird an einer entsprechenden Änderung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen gearbeitet.

Sobald hierzu seitens der Landesregierung Thüringen eine finale Entscheidung getroffen wird, wird der Wartburgkreis die für den Monat Januar 2021 geleisteten Hortgebühren zurückerstatten. Von der Erhebung der Hortgebühren für den Monat Februar wird vorbehaltlich der erwarteten Entscheidung des Ministeriums abgesehen.

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