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Geld vom Staat – Neue Förderung von touristischen Maßnahmen

Gastbeitrag von Franziska Trabert

Der Freistaat Thüringen hat mit der Tourismusstrategie Thüringen 2025 Rahmenbedingungen für die touristische Entwicklung im Freistaat geschaffen.

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen, als ein Kreis mit sehr großen touristischen Potenzialen, stellt künftig Fördermittel zur Verfügung, um die Attraktivität und Qualität der Tourismusinfrastruktur im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu verbessern und auszubauen und damit auch die regionale Wirtschaftskraft zu steigern.

In seiner Sitzung am 5. November 2020 beschloss der Kreistag die Richtlinie zur Förderung der touristischen Infrastruktur. Diese Richtlinie ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Für touristische Maßnahmen, die im Jahr 2021 durchgeführt werden sollen, können bis zum 28. Februar 2021 Anträge zur Förderung beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Stabsstelle Kreisentwicklung, gestellt werden.

Die Richtlinie und das Antragsformular sind auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.lra-sm.de zu finden.

Gefördert werden Maßnahmen an der Rad- und Wanderwegeinfrastruktur. Dazu gehören die eigentlichen Bauprojekte, aber auch Beschilderungen und die Ausstattung mit zum Beispiel Sitzgelegenheiten, Schutzhütten oder Fahrradständer an den Rad- und Wanderwegen.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, kommunale Zweckverbände, Interkommunale Zusammenschlüsse oder gemeinnützige Vereine.

Die Antragsfrist für das Folgejahr 2022 endet am 30. Juni 2021.

Für weitere Informationen und bei Rückfragen zur Antragstellung kontaktieren Sie bitte:
Matthias Büttner
Stabsstelle Kreisentwicklung – Tourismus
Tel.: 03693/485-8391
E-Mail: m.buettner@lra-sm.de

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