Gastbeitrag von Andrea Dominik
Angesichts der aktuellen Infektionslage hat das Kabinett der Thüringer Landesregierung am 13. Dezember die Schließung der Kindertageseinrichtungen ab 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 beschlossen.
Folglich ist ab kommendem Mittwoch auch in allen städtischen Kitas der Betreuungsanspruch für diesen Zeitraum ausgesetzt.
Alle Einrichtungen bieten, vorbehaltlich noch ausstehender weiterer Regelungen durch das Land Thüringen, eine Notbetreuung für Kinder an, deren Eltern selbst keine anderweitige Betreuung sicherstellen können. Diese Notbetreuung ist zu beantragen.
Von der Notbetreuung ausgenommen sind unter Quarantäne stehende Kinder.
Sofern eine Notbetreuung benötigt wird, kann diese ab sofort in der jeweiligen Einrichtung vor Ort mittels eines bereitgestellten Formulars beantragt werden. Das Antragsformular steht auch auf der Homepage der Stadt unter www.badsalzungen.de zur Verfügung.
—- ANTRAG auf Notbetreuung —–
„Der kurze Umsetzungszeitraum stellt sowohl die Eltern der betroffenen Kinder als auch die Kindertageseinrichtungen und die Stadtverwaltung vor Herausforderungen. Um eine Notbetreuung zu organisieren, wird um eine Meldung des Notbetreuungsbedarfs bis Dienstag, 15. Dezember 2020, um 12 Uhr gebeten,“ erläutert der hauptamtliche erste Beigeordnete Hannes Knott.
Für weitere Informationen oder Rückfragen steht die Einrichtungsleitung gern zur Verfügung.
Trotz allem wünschen die Einrichtungsleitungen und die Stadtverwaltung den Familien ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr mit viel Gesundheit.