Information des Wartburgkreises
Private Feiern mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen bzw. mit mehr als 75 Personen unter freiem Himmel müssen beim Gesundheitsamt angezeigt werden.
Öffentliche Veranstaltungen hingegen benötigen prinzipiell eine Erlaubnis und müssen mit einem entsprechenden Infektionsschutzkonzept beantragt werden.
In der Folge gingen übers Wochenende unzählige Mails und Schreiben im Landratsamt ein, in denen Bürger, Vereine und andere Veranstalter formlos ihre geplanten Vorhaben ankündigten.
Hier geht´s zum Antrag:
ANTRAG auf private Veranstaltungen im Wartburgkreis
Die Anträge sind an corona@wartburgkreis.de zu stellen
Gesundheitsamt Wartburgkreis überlastet
Mit der von Ministerpräsident Bodo Ramelow und Gesundheitsministerin Heike Werner erlassenen Verordnung wurden den örtlichen Gesundheitsämtern weitere Aufgaben zugewiesen, die diese zusätzlich belasten.
Die Flut formloser Anträge zu bearbeiten, ist trotz personeller Verstärkung des Amtes durch Mitarbeiter aus anderen Abteilungen nicht zu bewältigen.
Die Kreisverwaltung hat daher zügig eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, nach der das Gesundheitsamt entsprechende Anträge in einem geordneten Verfahren möglichst rasch abarbeiten kann.
Feiern und Veranstaltungen mit Formular anmelden
Um den Bürgern auch bei der Antragstellung die Übersicht zu erleichtern, wurden gut verständliche Formulare erstellt, auf denen Details zu den Veranstaltung einfach angemeldet werden kann.
Die Anzeige einer privaten Feier mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen bzw. über 75 Personen unter freiem Himmel kann per Mail erfolgen.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller seine Identität mit einer beigefügten Personalausweiskopie glaubhaft machen kann.
Wichtig ist auch, dass private Feiern mindestens fünf Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn angezeigt werden müssen.
Für öffentliche Veranstaltungen empfiehlt sich die Antragstellung so früh wie irgend möglich.
Da das Gesundheitsamt Infektionsschutzkonzepte prüfen, unter Umständen mit dem Veranstalter überarbeiten und auch Ortsbegehungen vornehmen muss, können Antragsverfahren hier mehrere Wochen dauern.
Verboten sind immer noch öffentliche Veranstaltungen
Die Verwaltungsvorschrift legt darüber hinaus auch fest, welche öffentlichen Veranstaltungen prinzipiell nicht erlaubt werden können. Dazu gehören:
Tanzveranstaltungen, Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste und Jahrfeiern, Festivals, Kirmes und ähnliche Veranstaltungen ohne sichere Zugangskontrollen.
Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 500 Teilnehmern (Besucher, Personal, Mitwirkende u.ä.),
Veranstaltungen unter freiem Himmel mit Besuchern überregionaler Herkunft mit mehr als 200 Teilnehmern,
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 100 Teilnehmern, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen soweit die tatsächlich genutzte Raumgröße in Quadratmetern das Vierfache der Teilnehmer unterschreitet.
Wenn die Antragsbegründung und das vorgelegte Infektionsschutzkonzept es rechtfertigen, können Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit ausschließlich sitzenden Besuchern (bestuhlte Veranstaltungen) auch über die oben angegebene Personen- bzw. Quadratmeterzahl hinaus erlaubt werden. Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen können eine Dauererlaubnis beantragen.
Formlose Anträge per Mail oder Post können nicht bearbeitet werden, eine Nutzung der Formulare ist notwendig und erleichtert auch den Bürgern die Anmeldung.
Die Anträge sind an corona@wartburgkreis.de zu stellen
Auch der Postweg ist möglich.
Landratsamt Wartburgkreis
– Gesundheitsamt –
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen