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Besuch & Fenstergespräch – Neue Besucherregelung im Pflegeheim Geisa

Ab 18.05.2020 ist der Besuch der Pflegeeinrichtung Elisabeth-Haus in Geisa wieder eingeschränkt möglich.

Hier ein Überblick über die Besucherregelung des Hauses, sowie die erforderlichen Maßnahmen, die zu treffen sind geben.

Beachten Sie, dass pro Bewohner nur 1 wiederkehrender Besucher zugelassen ist

Sprechen Sie sich bitte vorab in der Familie ab, wer diese Person ist (kein Zutritt für Personen unter 16 Jahren, Personen mit Atemwegerkrankungen sowie Personen mit Hinweis auf aktives SARS CoV-2 Infektionsgeschehen)

Die Besuchszeit erfolgt nach Terminabsprache (bitte an die Betreuungskräfte des Wohnbereiches wenden, diese werden einen Termin für Sie koordinieren) einmal wöchentlich für 1 Stunde > einzuplanen ist auch die nötige Vor- und Nachbereitungszeit durch unsere Mitarbeiter (reine Gesprächszeit 45 min)

Der jeweilige Besucherraum befindet sich im Erdgeschoss, dieser wird Ihnen zugewiesen

Tragen Sie sich vor der Besuchszeit in die dafür bereitgelegte Liste ein

Beantworten Sie wahrheitsgemäß die Fragen der Mitarbeiter, um einen Verdacht auf Covid-19 bestmöglich ausschließen zu können

Bringen Sie zum Besuch nur Blumen mit, verzichten Sie bitte auf das Mitbringen von essbaren Präsenten

Benutzen Sie zum Aufsuchen des Besuchsraumes den dafür vorgeschriebenen Weg-> gehen Sie nicht über den Wohnbereich(ein Mitarbeiter wird Sie beim Erstbesuch einweisen)

Finden Sie sich frühestens 10 min vor der vereinbarten Besuchszeit ein

Tragen Sie während des gesamten Besuches einen persönlichen Mund- Nasen- Schutz.

Desinfizieren Sie Ihre Hände laut Anweisung der Mitarbeiter vor Eintritt in das Besucherzimmer

Halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand von 2 Meter ein

Achten Sie darauf keinen Körperkontakt zu ihrem Angehörigen aufzubauen
Alternativ besteht die Möglichkeit ihre Angehörigen über Videotelefonie zu kontaktieren-> setzen Sie sich bitte mit den Betreuungskräften des Wohnbereiches in Verbindung, dieser wird einen Termin vereinbaren

Soweit es Ihrem Angehörigem möglich ist, besteht auch die Möglichkeit eines „Fenstergespräches“

Auch hier vereinbaren Sie bitte einen Termin mit den Betreuungsmitarbeitern des jeweiligen Wohnbereiches

Halten Sie auch hier den Mindestabstand ein und finden Sie sich bitte nur mit max. 2 Personen auf dem Hof ein > es besteht weiterhin eine Kontaktbeschränkung !!!

Zum Wohle ihres Angehörigen und zum Schutz aller Bewohner und Mitarbeiter unseres Hauses, bitten wir Sie sich an die Regelungen zu halten.

Wir behalten uns vor, bei Nichtbeachtung der Regeln, eine Verwarnung auszusprechen. Bei wiederholtem Verstoß wird ein Besuchsverbot ausgesprochen.

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