Gastbeitrag von Jennifer Schellenberg
Ab wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor?
Welche Formen gibt es?
Welche rechtlichen Möglichkeiten?
Zu diesen und vielen weiteren Themen fand in diesem Jahr die nunmehr dritte Weiterbildung der Sachbearbeiterin Kinderschutz im Landratsamt, Sandra Paula, statt.
Von Anfang Januar bis April 2020 bildete Sie – zusammen mit externen Referenten – 20 neue Kinderschutzfachkräfte für Kindertagesstätten im Landkreis aus.
Im Rahmen von fünf Modulen behandelte die Weiterbildung Formen der Kindeswohlgefährdung, rechtliche Grundlagen, Gesprächsführung, grenzverletzendes Verhalten sowie die Abschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung.
„Es ist schön zu sehen, dass unser Angebot der Kinderschutzfachkräfte-Ausbildung bereits seit drei Jahren so gut angenommen wird“, freut sich Sandra Paula über die große Resonanz.
Alle Teilnehmer erhielten zum Abschluss der Weiterbildung einen Kinderschutzordner für die jeweilige Kita mit wichtigen Handreichungen.
„Unser Ziel ist es, in jeder Kita im Landkreis eine Kinderschutzfachkraft weiterzubilden, die ihre Kollegen bei Kinderschutzfragen beraten kann und Hilfsmöglichkeiten aufzeigt.
Allerdings ersetzen die Kinderschutzfachkräfte nicht die im Gesetz aufgeführte insoweit erfahrene Fachkraft, die bei der Abschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung hingezogen werden soll“, erklärt Sachbearbeiterin Paula.
Alle bisher geschulten Kinderschutzfachkräfte kommen jährlich zu einem Arbeitstreffen zur Fallberatung und fachlichem Input zusammen. Das nächste Treffen wird für das kommende Jahr geplant.
20 neue Kinderschutzfachkräfte für Kindertagesstätten im Landkreis: Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erhielt zum Abschluss einen Kinderschutzordner als Handreichungen für ihre Kindertagesstätten und eine Teilnahmebescheinigung.
Das Foto ist im März entstanden.