Ein 40-Jähriger führte am Freitagmorgen einen Kleintransporter im Güterverkehr. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle in Ostheim wurde festgestellt, dass der Fahrer keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhezeiten führte.
Zudem war auch kein Kontrollgerät verbaut. Der Arbeitgeber erhielt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeitsanzeige da er dem Fahrer kein Kontrollbuch zur Verfügung gestellt hat.