Das Krähen eines Hahnes brachte einen Ostheimer zur Anzeigeerstattung wegen Ruhestörung. Der Geschädigte gab an, dass sich der Besitzer des Nachbargartens seit dem Frühjahr 2022 Hühner hält.
Im September letzten Jahres folgte dann der Unruhestifter – ein Hahn. Seit dieser im Hühnerhaus eingezogen ist, kräht er ständig und lautstark.
Nachdem bereits stattgefundene Gespräche zwischen dem Anzeigeerstatter und dem Besitzer des Hahnes erfolglos verliefen und der Schreihals sich am Montag wieder um 04:30 Uhr meldete, folgte nun die Anzeigenerstattung.