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Verstärkte Polizei-Kontrollen in der fünften Jahreszeit

Die „fünfte Jahreszeit“ nähert sich ihrem Höhepunkt. Derzeit laden viele große und kleine Veranstaltungen zum Feiern, Spaß haben und Party machen ein – oftmals feucht fröhlich und ausgelassen.

Die osthessische Polizei hat diese Veranstaltungen im Blick und ist für eine friedliche und sichere Faschingszeit im Einsatz.

Alkohol- und Drogenfahrer gefährden sich und andere!

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, wird die Polizei Osthessen um das Fastnachtswochenende herum verstärkt Kontrollen durchführen.

Absolut verantwortungslos verhalten sich alle diejenigen, die sich angetrunken oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln hinters Steuer setzen.

Abgesehen davon, dass die betrunkenen oder zugedröhnten Fahrer sich selbst einer unkalkulierbaren Gefahr aussetzen, bringen sie andere Menschen in die Gefahr verletzt oder sogar getötet zu werden.

Viele unterschätzten zudem den Restalkohol am nächsten Morgen: ein paar Stunden Schlaf oder eine heiße Dusche helfen nicht.

Für junge Fahranfänger bis 21 Jahre gilt grundsätzlich die Null-Promille-Grenze. Und steht die Alkohol- oder Drogenfahrt in Verbindung mit einem Unfall, so ist der Führerschein schon bei 0,3 Promille weg.

Ansonsten drohen empfindliche Geldbußen, zum Teil mehrwöchige Fahrverbote, Führerscheinentzug sowie Geld- und Freiheitsstrafe.

Außerdem droht vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis die gefürchtete Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) oder auch „Idiotentest“ genannt.

Durch die gezielten Kontrollen möchte die osthessische Polizei einen Anteil dazu leisten, dass möglichst alle sicher und gesund nach Hause kommen.

In diesem Zusammenhang rät die Polizei:

– Genießen Sie die närrische Zeit und feiern Sie friedlich nach Lust und Laune – aber ohne Alkohol und Drogen am Steuer!
– Besprechen Sie im Vorfeld, wer auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder wie Sie anderweitig nach Hause kommen.
– Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück.
– Unterschätzen Sie auch am Tag danach nie die Wirkung von Restalkohol. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille pro Stunde ab.
– Zu Ihrer eignen Sicherheit steigen Sie bitte nie in ein Fahrzeug ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrzeugführer unter
Alkohol- und Drogeneinfluss steht.

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