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Kinderreisepass entfällt ab 2024 – Neubeantragung noch bis Ende Dezember möglich

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 1. Januar 2024 wegfallen wird.

Das heißt: Ab dem 1. Januar 2024 können Eltern keine Kinderreisepässe mehr beantragen!

Es gelten dann nur noch Personalausweise oder elektronische Reisepässe. Die alten Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Fristablauf gültig.

Ein Kinderreisepass, der noch vor dem 31.12.2023 beantragt oder verlängert wird, behält seine Gültigkeit noch bis zum Ablauf eines Jahres.

Der Kinderreisepass kostet noch bis Ende des Jahres 13 Euro, eine Verlängerung oder Aktualisierung eines vorhandenen und noch gültigen Kinderreisepasses ist ebenfalls möglich und kostet 6 Euro.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Ein elektronischer Reisepass wird nur bei Reisen außerhalb der EU benötigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch hierfür eine Antragsfrist von 14 Tagen beim Personalausweis und vier Wochen beim elektronischen Reisepass eingeplant werden muss.

Tipp:

Vor Reiseantritt kann sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes über die Einreisebestimmungen erkundigt werden. Dort sind auch weitere notwendige Informationen und wichtige Hinweise zu finden.

Kosten:

Bis einschließlich zum 24. Lebensjahr kostet ein Personalausweis 22,80 Euro und ein elektronischer Reisepass 37,50 Euro. Beide sind jeweils 6 Jahre gültig.

Ab dem 24. Lebensjahr kostet ein Personalausweis 37 Euro und ein elektronischer Reisepass 60 Euro. Beide sind jeweils 10 Jahre gültig.

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