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Erst Ware, dann Mahnung – Warnung vor Dreiecks-Betrug im Internet

Immer häufiger erstatten eBay-Nutzer Anzeige wegen sog. „Dreiecks-Betrügen“. Die Nutzer bestellen auf eBay Waren bei diversen Händlern. Nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt auch in der Regel immer die Lieferung der bestellen Artikel.

Allerdings erreichen die Besteller einige Zeit später Mahnungen oder Inkassoschreiben von ganz anderen Firmen über die bezogenen Waren. Diese wurden jedoch gar nicht dort, sondern bei eBay gekauft.

Der Betrüger stellt somit diverse Waren auf dem Internetportal ein, ohne diese jedoch zu besitzen. Sollte ein Nutzer dann diese Artikel kaufen, bestellt er auf dessen Liefer- und Rechnungsadresse die Artikel bei einem ganz anderen Anbieter.

So erging es auch einem 45-Jährigen, welcher bei eBay zwei Klapptische bestellte, bezahlte und am Ende auch erhielt.

Allerdings trudelten bei ihm anschließend auch Mahnungen von Weltbild bei ihm ein. Die Betroffene erstattete Anzeige wegen Betruges und Fälschung seiner Daten.

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