Am Freitagnachmittag nahm der Führer eines Kleintransporters einem Pkw-Fahrer die Vorfahrt, wodurch es im Kreuzungsbereich zu einem Unfall kam.
Der entstandene Sachschaden an beiden Fahrzeugen wird auf 12.000, – Euro geschätzt. Verletzt wurde hierbei niemand.
Gegen den Unfallverursacher wurde ein Bußgeld erhoben.