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Gegen Jagdgesetz verstoßen – Wildunfall bei Ostheim zu spät gemeldet

Weil ein 59-Jähriger seinen Wildunfall erst einen Tag später bei der Polizei meldete, muss er nun mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstoßes gegen das bayerische Jagdgesetz rechnen.

Am späten Dienstagabend war ihm bei Ostheim ein Reh ins Auto gesprungen und anschließend geflüchtet. Der am Pkw entstandene Schaden beläuft sich dabei auf ca. 2.000 Euro.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Polizei jeder Wildunfall gemeldet werden muss – unabhängig davon, ob am Auto ein Schaden entstanden ist oder nicht.

Zum Wohl des Tieres wird seitens der Polizei dann der jeweils zuständige Jagdpächter verständigt.

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