Das Gesundheitsamt Rhön-Grabfeld informiert über eine Neuerung in der Schulgesundheitspflege: Das bisherige Schuleingangsscreening wird durch die reformierte Schuleingangsuntersuchung (rSEU) ersetzt.
Was ist die reformierte Schuleingangsuntersuchung?
Die Schuleingangsuntersuchung fand bisher einige Monate vor Schulbeginn statt. Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen nun, dass eine frühere Untersuchung für die Kinder Vorteile hat.
Daher werden die Kinder bei der reformierten Schuleingangsuntersuchung bereits im vorletzten Kindergartenjahr untersucht. Dabei geht es jedoch nicht um eine frühere Einschulung, sondern um mehr Zeit für die Förderung oder Therapie, falls in der Untersuchung eine verzögerte Entwicklung oder gesundheitliche Beeinträchtigung entdeckt werden sollten.
Diese können oft mit wenig Aufwand bis zum Schulbeginn behandelt werden. Der jetzige Fokus bei Schulbeginn liegt auf der Verbesserung der Chancengleichheit und führt zu veränderten Anforderungen an die Schuleingangsuntersuchung.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sieht das Konzept der reformierten Schuleingangsuntersuchung neben der Vorverlegung des Untersuchungszeitpunktes in das vorletzte Kindergartenjahr folgende Änderungen vor:
– die Erweiterung des Untersuchungsumfangs
– die Verwendung von neuen Testinstrumenten und
– die Ausweitung der schulärztlichen Untersuchung.
Konkret sieht die Vorgehensweise wie folgt aus:
Alle Eltern bzw. Sorgeberechtigten der Kinder erhalten vom Gesundheitsamt eine Einladung zur reformierten Schuleingangsuntersuchung. Durch eine Fachkraft der Sozialmedizin werden alle Kinder gescreent mit Erfassung von Gewicht und Größe, Impfstatus und Teilnahme an den U-Untersuchungen.
Darauf folgen altersgerechte und spielerische Tests zur Überprüfung von Seh- und Hörvermögen, Sprach- und Sprechfähigkeit (was das Kind versteht und wie es selbst spricht) und Fähigkeiten, die als Voraussetzung für schulisches Lernen gelten, wie z. B. das Verständnis von „viel und wenig“ oder „groß und klein“.
Die Erziehungsberechtigten erhalten je einen Fragebogen zur medizinischen Vorgeschichte und dem Entwicklungsstand ihres Kindes mit der Bitte, diesen ausgefüllt der Fachkraft der Sozialmedizin zurückzugeben.
Die ärztliche Untersuchung findet zusätzlich statt bei
– Verdacht auf eine nichtaltersentsprechende Entwicklung oder auf eine Gesundheitsstörung
– auffälligem Befund beim Screening,
– bei fehlender U-Untersuchung, je nach Alter U 8 oder U 9 oder
– auch auf Wunsch der Eltern
Das weitere Vorgehen bespricht die Ärztin/der Arzt mit den Eltern, auch ob ggf. noch weitere ärztliche Untersuchungen nötig wären. Nach Abschluss der Schuleingangsuntersuchung erhalten die Eltern einen Mitteilungsbogen zur Vorlage bei der Schule.
Seit kurzem hat im Landkreis die Umstellung von der bisherigen Schuleingangsuntersuchung auf die reformierte Schuleingangsuntersuchung begonnen, nachdem das Team der Schulgesundheitspflege in den letzten Wochen intensiv geschult wurde.
Die gesetzliche Grundlage für die ebenfalls verpflichtende reformierte Schuleingangsuntersuchung bilden in Bayern Artikel 37 und Artikel 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Artikel 11 und 12 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) und die Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV).
Für Fragen steht Ihnen das Team der Schulgesundheitspflege gerne zur Verfügung.