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Gebäudeenergiegesetz – Stellungnahme der SPD-Abgeordneten Tina Rudolph

Beitrag von Rüdiger Christ

Die allgemeine Verunsicherung bei Immobilien- und Hausbesitzern über Robert Habecks Heizungspläne ist auch in der Rhön zu spüren.

Der Rhönkanal hat deshalb die zuständigen Bundestagsabgeordneten der Thüringer Rhön angeschrieben: den direkt gewählten Bundestagsabgeordneten Frank Ullrich (SPD, Wahlkreis 196), Tina Rudolph (SPD) und Gerald Ullrich (FDP).

Im Schreiben an die Bundestagsabgeordneten heißt es:

„Mit dem kürzlich vorgestellten Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbietet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2024 den Einbau von Öl- und Gasheizungen in Bestandsgebäuden.

Die Nutzung von Heizungen mit 65 Prozent erneuerbarer Energie wird hingegen Pflicht und in den kommenden Jahren Millionen privater Eigentümer, besonders auch in ländlichen Regionen wie der Thüringer Rhön, finanziell hart treffen.

Viele Rentner fürchten dadurch eine Enteignung ihres Wohneigentums durch die Hintertür. Leserinnen und Leser des Rhönkanals schließen sich der Kritik des Zentralverbandes der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., „Haus & Grund Deutschland“ an.

Darin heißt es unter anderem: „Die angekündigte Technologieoffenheit bleibt nur Theorie. Technische Barrieren und gesetzliche Einschränkungen lassen in der Regel nur eine Lösung zu: die Wärmepumpe.

Für ältere Gebäude sei überdies nur eine sehr teure hybride Lösung mit Wärmepumpe und Gas technisch umsetzbar – eine Förderung sei im GEG nicht vorgesehen.

Für die meisten Immobilien bietet das GEG weder technologieoffene, noch bezahlbare Lösungen und führt damit für viele private Eigentümer zu einer finanziellen Überlastung.

Die Regelung von Härtefällen ist aus Sicht von Haus & Grund misslungen. Nicht nachvollziehbar sei beispielsweise, wieso allein das Alter von 80 Jahren, nicht aber die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigentümers, eine Entbindung von der Pflicht begründen soll. Praxisfern sei auch die sogenannte Havarie-Klausel zum Ersatz von kaputten Heizungen.

„Es kann nicht sein, dass Eigentümer eine defekte Heizung nicht ersetzen dürfen, wenn ihnen die finanziellen Mittel für die CO2-armen Alternativen fehlen. Der nur vorübergehend zulässige Einbau einer Miet- oder Gebrauchtheizung verteuert das Problem und ist keine Lösung.“

Haus & Grund fordert eine Überarbeitung des GEG sowie der Regelung für die angekündigte Förderung.

Den Worten, niemand werde im Stich gelassen, müssen Taten folgen. Außerdem schuldet die Bundesregierung den Bürgerinnen und Bürgern jetzt das sofortige Ende des CO2-Preises. Dieser wurde eingeführt, um zu lenken.

„Wenn mit dem GEG die Richtung vorgeschrieben wird, kann der Preis nicht mehr lenken. Daher hat er seine Legitimation verloren und muss abgeschafft werden“, so Haus & Grund Deutschland.“

Auf unsere Nachfrage hat sich nun auch die SPD- Bundestagsabgeordnete Tina Rudolph gemeldet.

Sie schreibt: „Mit den nun vereinbarten Leitplanken für das Gebäudeenergiegesetz konnte die SPD-Bundestagsfraktion entscheidende Änderungen an den früheren Entwürfen des Gesetzes durchsetzen.

Vor allem die Frage der Kosten der zukünftigen Modernisierungen für Mieterinnen und Mieter konnte durch einen verbesserten Schutz ihrer Rechte verbessert werden.

Die für viele Menschen im ländlichen Raum wichtige Frage der Nutzung von Holz und Holzpellets konnte ebenfalls abschließend geklärt werden, so dass diese Art des Heizens weiterhin möglich sein wird.

Die Förderung für die Modernisierung von Heizsystemen wird eine Staffelung vorsehen, die bis zu 70% der anfallenden Kosten förderfähig macht.

Damit zeigt sich, dass eine sozial ausgewogene Förderung möglich ist, die niemanden im Stich lässt.

Für uns gilt der Grundsatz, dass niemand davor Angst haben muss, seine Heizung auszutauschen. Die Verknüpfung des Gebäudeenergiegesetzes mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung schafft zudem Planungssicherheit, die die Menschen und auch die Kommunen dringend benötigen.

Die Regelungen des GEG werden bei Bestandsgebäuden erst dann in Kraft treten, wenn vor Ort eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dies muss spätestens im Jahr 2028 der Fall sein.

Als SPD-Bundestagsfraktion werden wir darauf drängen, dass die Kommunen bei diesen Vorhaben unterstützt werden.

Die Frage der Technologieoffenheit konnte mit den nun vereinbarten Leitplanken innerhalb der Regierungskoalition neu gedacht werden. So werden sich nun gleichberechtige Erfüllungsoptionen im Gesetz finden, die eine Breite möglicher Technologien vorsehen.

Damit wird sichergestellt, dass die Technologie Anwendung findet, die vor Ort sinnvoll und passgenau ist. Selbstkritisch müssen wir eingestehen, dass die Art und Weise der Diskussion über das nun vorliegende Gesetz Vertrauen zerstört hat.

Unsere Aufgabe ist es, Vertrauen aufzubauen und die Menschen bei unseren Vorhaben mitzunehmen. gezeigt, dass die Art des Umgangs der Politik mit den Menschen besser werden muss.

Dafür setze ich mich als Bundestagsabgeordnete für den Wartburgkreis ein.“

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