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Genehmigungspflicht – Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden

Die Untere Denkmalschutzbehörde des Wartburgkreises weist aus aktuellem Anlass auf die Genehmigungspflicht zur Errichtung von Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sowie Denkmalensembles hin.

Die Errichtung dieser Anlagen ist gemäß dem Thüringer Denkmalschutzgesetz (§13 Abs. 1 ff in Verbindung mit § 14 Abs. 1 ff) genehmigungspflichtig.

Ein Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis ist bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Wartburgkreises zu stellen.

Fragen dazu beantwortet Marcus Bubbel von der Unteren Denkmalschutzbehörde des Wartburgkreises unter 03695 – 61 6526 oder per Mail Marcus.Bubbel@wartburgkreis.de.

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