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Freistaat Bayern übernimmt GEMA-Gebühren für Vereine – Das muss beachtet werden

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat im März 2023 einen Pauschalvertrag mit der GEMA zur Entlastung aller ehrenamtlichen Vereinen in Bayern geschlossen.

Der Vertrag ist vorerst bis Ende 2027 festgesetzt.

Grundlage des Vertrags sind folgende Eckpunkte:

Für alle ehrenamtlich tätige und gemeinnützige Vereine in Bayern werden die GEMA-Gebühren von bis zu zwei Musikveranstaltungen (mit Tonträgern und Livemusik) jährlich pro Verein übernommen, wenn:

• kein Eintritt verlangt wird und

• die Veranstaltungsfläche von 300 qm im Innen- und/oder Außenbereich nicht überschreitet

Als Veranstaltungsfläche zählt die Fläche, die den musikalischen Beschallungsbereich umfasst (ausgenommen hiervon sind abgetrennte Bereiche wie sanitäre Anlagen, Gastronomie, Spielbereiche für Kinder). Ist die Fläche größer, so ist die Veranstaltung von dem Pauschalbetrag ausgenommen.

Eine GEMA-Meldung ist weiterhin erforderlich!

• bei mehrtätigen Veranstaltungen entspricht jeder Tag einer Veranstaltung, die übernommen werden kann

Ein Beispiel:

Ein Musikverein veranstaltet ein Konzertwochenende.

Programm:
Freitagabend großer Konzertabend, Eintritt 8 Euro
Samstagabend Singabend mit Gastchören, Eintritt 5 Euro
Sonntag Frühshoppen mit Trachtenkapelle, Eintritt frei

Die GEMA-Meldung ist über das Portal für ALLE Tage notwendig. Freitag und Samstag muss die Anmeldung wie gewöhnlich abgeschlossen werden.

Tipp: für den eintrittsfreien Tag separate Anmeldung über das Portal, da so sichergestellt werden kann, dass die GEMA-Gebühr direkt mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales abgerechnet wird.

Achtung: 300 qm Veranstaltungsflächenregelung beachten.

Sollte die Veranstaltungsfläche größer sein, können alle Tage gesammelt über das Portal gemeldet werden.

Weitere Infos:

Für allgemeine Fragen rund um das Thema GEMA steht der Kundenservice der GEMA unter Rufnummer: 030 588 58 999 zur Verfügung.

Das Netzwerk Ehrenamt im Landkreis Rhön-Grabfeld steht ebenfalls für allgemeine Rückfragen rund ums Ehrenamt zur Verfügung.

Ansprechpartnerin Linda Denner ist unter der Telefonnummer 09771 94-149 bzw. per Mail an linda.denner@rhoen-grabfeld.de erreichbar.

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