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Landkreis gegen Stadt – Kaltennordheims Bürgermeister wegen Lichtmessfeuer vor Gericht

Am Mittwoch musste sich Kaltennordheims Bürgermeister Erik Thürmer (CDU) vor dem Meininger Amtsgericht verantworten.

Mit dem Lichtmessfeuer, welches am 2. Februar 2022 auf dem Platz der Alten Köhlerei entzündet wurde, habe er gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz verstoßen.

Der dort verbrannte Grünschnitt hätte von den Kreiswerken abgeholt werden müssen. Der Vorwurf: Thürmer verbrannte ihn illegal.

Am 28. Juli 2022 erhielt der Bürgermeister einen Bußgeldbescheid mit einer Forderung von 750 Euro Strafe. Dagegen legte Thürmer eine Woche später Widerspruch ein, da er „nichts falsch gemacht“ habe.

Zur Verhandlung am Mittwoch wurden außerdem Zeugen aus dem Bauhof der Stadt Kaltennordheim, der VG „Hohe Rhön“ und dem Landratsamt im Bereich Abfall geladen und angehört.

Mariä Lichtmess hätten die Kaltennordheimer sonst im Schlosshof gefeiert, dies sei wegen den damals geltenden Corona-Maßnahmen aber nicht möglich gewesen, so Erik Thürmer.

Die Stadt habe sich deshalb dazu entschlossen das Feuer an der Alten Köhlerei zu entzünden, um den Bürgern etwas Gutes zu tun und sie von der schwierigen Zeit abzulenken, erläuterte der Bürgermeister.

Das Feuer wurde gegen 7 Uhr von einem Bauhofmitarbeiter angezündet. Erik Thürmer selbst habe keine unangenehme Rauchentwicklung feststellen können. Auch den Abbrand von Grünschnitt habe er nicht wahrgenommen.

Ein Anwohner Kaltennordheims fühlte sich jedoch von enormer Rauchentwicklung belästigt und informierte das Landratsamt. Am darauffolgenden Tag sah sich ein Mitarbeiter das Spektakel vor Ort an.

Der Rauch sei kilometerweit sichtbar gewesen und der Haufen habe noch geglommen, als der Mitarbeiter vom Landratsamt eintraf. Der Berg sei etwa 30 Meter lang und 6 Meter hoch gewesen, erklärte er auf Nachfrage des Richters.

Holzstücke und verrottende Pflanzenreste hätten keine Brennkraft und würden so, selbst einen Tag später noch, nur für Qualm und enorme Rauchbelästigung sorgen.

Bürgermeister Thürmer wies auf den Bericht des Rhönkanals hin und gab an, dass der Platz zudem videoüberwacht sei. Die Aufnahmen allerdings seien nach Ablauf der Datenschutzfrist gelöscht worden – nach Eintreffen des Landratsamtes einen Tag nach der Veranstaltung wären sie aber durchaus einsehbar gewesen, so Thürmer.

Da die Anzeige erst drei Monate nach der Veranstaltung bei ihm ankam, seien schon alle Beweise vernichtet worden, kritisierte der Bürgermeister.

Er versicherte, dass beim Abbrennen des Feuers alles ordnungsgemäß ablief und die Kameraden der Feuerwehr alles überwachten. Auch die Mitarbeiter des Bauhofes, die den Haufen einen Tag vorher aufstapelten, gaben an, dass der Stapel aus relativ gut getrocknetem Holz bestanden habe. Pflanzenreste seien nicht darunter gewesen.

Er als Bürgermeister sei seiner Verpflichtung nachgekommen, sagte Thürmer. Die Mitarbeiter der VG Hohe Rhön haben das Feuer ordnungsgemäß beim Landratsamt angemeldet, heißt es weiter.

Dass der für das Feuer ausgewählte Platz der richtige für ein solches Fest gewesen sei, bezweifelte die Vertreterin der Bußgeldstelle im Landratsamt.

Sie wies weiterhin darauf hin, dass der zu erhebende Bußgeldbetrag schon von 1500 Euro auf 750 Euro herunter gesetzt worden sei.

Der Bürgermeister jedoch wies die Vorhaltung einer illegalen Verbrennung von Grünschnitt von sich und sieht den Tatvorwurf als nicht bestätigt.

Als Urteil fällte Richter Schmitt ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro. Das Lichtmessfeuer in Kaltennordheim sei kein Traditionsfeuer und unterliege somit nicht dem Privileg des Brauchtums.

Es sei aber hervorzuheben, dass sich der Bürgermeister auf die Klärung der Sache eingelassen habe.

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