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Solarenergie in Kommunen – Arbeitskreis in der Thüringer Rhön gebildet

Dass Kommunen stärker auf alternative Energiequellen setzen müssen, ist spätestens seit Inkrafttreten des novellierten EEG 2023 klar. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien massiv beschleunigen.

Von denjenigen, die das Gesetz umsetzen müssen, erfordert das Kreativität, Flexibilität und zeitnahes Handeln. Eine gute Vernetzung und der Austausch mit anderen kann hierbei hilfreich sein.

Im Thüringer Teil des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön hat sich ein Arbeitskreis „Energie und Klimaschutz Rhön“ gebildet. Bei einer Infoveranstaltung zum Auftakt diskutierten Vertreter*innen der Kommunen und Landkreise in Dermbach Möglichkeiten und Grenzen.

Wie können kleine, ländliche Kommunen die Energieversorgung für die Bürgerinnen und Bürger zu angemessenen Tarifen sicherstellen? Welcher Energiemix ist nachhaltig und zukunftsfähig? Welche Potenziale können noch genutzt werden? Was verändert sich konkret mit den neuen Gesetzesänderungen?

Mit Fragen wie diesen wollen sich die Teilnehmenden im Arbeitskreis auseinandersetzen.

„Die Ukraine-Krise hat uns vor Augen geführt, wie abhängig wir in Sachen Stromversorgung sind. Autarke Lösungen vor Ort und damit verbunden eine Umstellung auf erneuerbare Energien sind unverzichtbar“, sagte Dermbachs Bürgermeister Thomas Hugk, der die Teilnehmenden im Dermbacher Schloss begrüßte.

Photovoltaik und Solarthermie bieten bereits gute Lösungen, sagte Hugk – allerdings gebe es für die Umsetzung in die Praxis noch viele Fragezeichen, etwa in Verbindung mit Denkmalschutz.

Ziel der Auftaktveranstaltung war, Fragen zu klären und erste Lösungsansätze aufzuzeigen. So wies zum Beispiel Daniel Krieg von der Energieagentur des Landes Thüringen (ThEGA) in seinem Vortrag zu Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften darauf hin, dass mit dem neuen Gesetz die Umsatzsteuer beim Bau kleiner Anlagen wegfällt.

„Sozusagen eine 19-Prozent-Förderung ohne Antragstellung und lästige Bürokratie“, sagte Krieg. Auch hinsichtlich Denkmalschutz wurde mit dem EEG 2023 ein neuer Rechtsrahmen geschaffen.

Eine pauschale Ablehnung von zum Beispiel Photovoltaik-Dachanlagen sei nicht mehr möglich, sondern die erneuerbaren Energien sollen künftig als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägungen eingebracht werden.

Zu Denkmalschutz referierte auch Harry Ellenberger vom Landkreis Schmalkalden-Meiningen. In weiteren Themenvorträgen ging es um Steuerrecht (Karsten Krause, Steuerberater), um den Bau von Photovoltaik-Anlagen auf zu diesem Zwecke überdachten Parkplätzen (Nikolas von Freyhold, Gebäude-Energie-Ideen gUG) sowie das Konzept Bürgerenergie (Michael Diestel, Agrokraft GmbH).

In den anschließenden Diskussionsrunden wurde deutlich, dass die Landkreise und Kommunen in der Thüringer Rhön den Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich befürworten.

Jedoch wurde das hierfür vorgesehene Tempo gemäß EEG 2023 scharf kritisiert. Der Zeitraum sei für eine Umsetzung der vorgesehenen Ziele nicht realistisch, wurde von vielen Teilnehmenden geäußert.

„Der Anteil erneuerbarer Energien in weniger als zehn Jahren zu verdoppeln, ist sportlich“, sagte auch Ulrike Schade, Leiterin der Thüringer Verwaltung des UNESCO-Biosphärenreservats Rhön.

Die Verwaltungsstelle (Nadja Thürbeck und Nils-Jonas Telle) hatte koordinierend zu dem Termin nach Dermbach eingeladen.

„Es ist gut, dass der Anstoß aus den Landratsämtern Wartburgkreis und Schmalkalden-Meiningen kam, diesen Arbeitskreis zu gründen, um regional zusammenzuarbeiten und Best-Practice-Erfahrungen zu teilen“, so Schade.

Die Verwaltungsstelle des Biosphärenreservats werde den Arbeitskreis thematisch und personell weiter begleiten und bei der Vernetzung unterstützen.

Die Vorträge als PDF zum Download finden Interessierte auf der Webseite des Biosphärenreservats: www.biosphaerenreservat-rhoen.de.

Hintergrund zum EEG 2023: www.bundesregierung.de

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