Nach Ausbrüchen der Geflügelpest in privaten Geflügelhaltungen in Bettenhausen und Helmershausen in der Gemeinde Rhönblick im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist auch der Landkreis Rhön-Grabfeld von den dahingehend einzurichtenden Schutz- und Überwachungszonen betroffen.
Dies hat zur Folge, dass alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse in Gemarkungen im nördlichen Teil des Landkreises Rhön-Grabfeld ihr Geflügel von freilebenden Vögeln abzusondern haben (Aufstallpflicht).
Alle Geflügelhalter haben dem Veterinäramt des Landratsamtes Rhön-Grabfeld unverzüglich die Anzahl des gehaltenen Geflügels unter Angabe ihrer Nutzungsart und ihres Standorts und des verendeten gehaltenen Geflügels sowie jede Änderung anzuzeigen.
Alle Geflügelhalter haben eine verstärkte Überwachung durchzuführen, indem der gehaltene Geflügelbestand einmal am Tag auf Veränderungen zu prüfen ist, wie z. B. Erkrankungen, gesteigerte Todesrate, verminderte Beweglichkeit oder gestörtes Allgemeinbefinden der Tiere (Eigenüberwachung).
Jede erkennbare Änderung ist dem Veterinäramt des Landratsamtes Rhön-Grabfeld unverzüglich telefonisch mitzuteilen unter 09771/94-625.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat diesbezüglich am 30.01.2023 eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Die aktuelle Allgemeinverfügung können Sie unter dem folgenden Link einsehen: www.rhoen-grabfeld.de