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Ab HEUTE – Medizinische Masken im Verbandskasten sind Pflicht

Schon seit dem 1. Februar 2022 sieht die DIN-Norm vor, dass zur Ausstattung von Verbandkästen im Auto auch zwei medizinische Gesichtsmasken zählen.

Ab Februar 2023 wird die Änderung in die Straßen­verkehrs­zulassungs­verordnung aufgenommen. Damit wird die rechtliche Grundlage für eine Geldbuße in Höhe von fünf Euro geschaffen.

Ein Neukauf ist nicht notwendig, ältere Kästen können einfach nachgerüstet werden. Ebenso ist eine FFP2-Maske dabei nicht verpflichtend.

Ein Dreieckstuch sowie das kleinere Verbandtuch werden dafür ersatzlos gestrichen.

Einen Überblick, was alles im Verbandskasten sein muss, findet ihr hier:

1 Heftpflaster, DIN 13019-A, (5 m x 2,5 cm)
4 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, (10 cm x 6 cm)
2 Verbandpäckchen, DIN 13151-M
1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G
2 Gesichtsmasken , mind. Typ 1, nach DIN EN 14683
1 Verbandtuch, DIN 13152-A (60 cm x 80 cm)
6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
1 Dreiecktuch, DIN 13 168-D
1 Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
2 Feuchttücher zur Hautreinigung
1 14-teiliges Fertigpflasterset
1 Verbandpäckchen K

Achtet auch immer auf das Verfallsdatum und die Vollständigkeit des Kastens – andernfalls kann ein Verwarngeld von bis zu 10 Euro drohen!

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