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Verdacht auf Geflügelpest in Bettenhausen – Tiere im Verdachtsbetrieb getötet

Gastbeitrag von Christopher Eichler

In einer Hühner- und Entenhaltung in Bettenhausen (Landkreis Schmalkalden-Meiningen) hat sich der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest („Hochpathogene Aviäre Influenza“) erhärtet.

Der Halter hatte den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung informiert, weil in wenigen Tagen fast die Hälfte seiner Hühner verendet war. Durch die Behörde wurde der Bestand am Mittwochabend umgehend amtlich gesperrt und Proben sichergestellt.

Diese wurden im Thüringer Landeslabor untersucht und das Geflügelpest-Virus heute nachgewiesen. Auch, wenn die endgültige Bestätigung durch das nationale Referenzlabor noch aussteht, so muss doch davon ausgegangen werden, dass tatsächlich ein Geflügelpest-Geschehen vorliegt. Erst nach dem Referenznachweis gilt der Ausbruch offiziell als bestätigt.

Aufgrund des dringenden Verdachts hat der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes aber bereits unverzüglich Maßnahmen eingeleitet.

So werden alle Tiere in dem Verdachtsbetrieb getötet, es wird eine umfangreiche Reinigung und Desinfektion stattfinden. Weiterhin wird noch am heutigen Tag eine Allgemeinverfügung erlassen, in der (zunächst vorläufige) Zonen um den Ausbruchsbetrieb gebildet werden.

Für Geflügelhalter, die ihre Tiere in einer dieser Zone halten, gelten folgende Anordnungen:

Überwachungszone (mind. 10 Kilometer Umkreis sowie weitere Risikogebiete)

· alle Geflügelhalter, die ihr Geflügel noch nicht bei der Veterinärbehörde gemeldet haben, haben dies umgehend nachzuholen

· bei Auffälligkeiten im Bestand (z.B. Rückgang der Legeleistung, vermehrt kranke Tiere) ist umgehend die Veterinärbehörde zu verständigen

· sollte Geflügel verenden, so ist dies zwingend der Veterinärbehörde anzuzeigen; die Tiere werden dann zur Untersuchung verbracht

· sämtliches Geflügel (außer Tauben) muss im Stall gehalten werden. Alternativ ist auch eine Haltung in der Voliere möglich, sofern die Maschenweite der Gitter 3cm nicht übersteigt.

Schutzzone (mind. 3 Kilometer Umkreis)

· alle Maßnahmen, die in der Überwachungszone angeordnet wurden, gelten hier ebenfalls

· die Behörde wird in den nächsten Tagen alle hier registrierten Geflügelhalter aufsuchen, die Bestände untersuchen und Proben nehmen. Diese Kontrollen sind zu dulden.

Die Maßnahmen gelten vorläufig bis Ende Februar. Sollten weitere positive Fälle nachgewiesen werden, werden die Anordnungen entsprechend verlängert.

Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine äußerst gefährliche und hoch ansteckende Krankheit für Geflügel. Eine Übertragung des Virus findet insbesondere durch den Kontakt zwischen Wild- und Hausvögeln statt.

Aus diesem Grund wurde die Überwachungszone nicht nur im näheren Umkreis um den Verdachtsbetrieb gezogen, sondern um gewässerreiche Gebiete (insbesondere entlang der Werra) erweitert.

„Die Anordnungen sind notwendig, um Geflügelbestände in unserem Landkreis zu schützen und eine Ansteckung über erkrankte Wildvögel zu verhindern“, erläutert Amtstierarzt Dr. David Sporn.

„Uns ist bewusst, dass jede Aufstallungsanordnung eine Belastung für Mensch und Tier darstellt, aber an dieser Stelle steht der Schutz des Lebens von Geflügel an erster Stelle“. Für Menschen besteht keine unmittelbare Gefahr durch das Geflügelpest-Virus.

Für Rückfragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zur Verfügung: Tel. 03693 / 485-8165, -8164, -8163. Die vollständige Allgemeinverfügung findet sich auf der Webseite des Landratsamtes: www.lra-sm.de

Folgende Gemeinden gehören zur Schutzzone:

– Gemeinde Rhönblick mit den Ortsteilen Bettenhausen, Geba, Gleimershausen, Helmershausen, Seeba und Stedtlingen
– Ortsteil Träbes der Stadt Meiningen

Folgende Gemeinden gehören zur Überwachungszone:

– Belrieth
– Breitungen
– Einhausen
– Ellingshausen
– Erbenhausen
– Fambach (ohne Ortsteil Heßles)
– Grabfeld mit allen Ortsteilen
– Kaltennordheim mit den Ortsteilen Aschenhausen, Kaltensundheim und Oberkatz
– Leutersdorf
– Mehmels
– Meiningen mit allen Ortsteilen
– Neubrunn
– Obermaßfeld-Grimmenthal
– Rhönblick mit den Ortsteilen Gerthausen, Haselbach, Hermanssfeld und Wohlmuthausen
– Rippershausen mit allen Ortsteilen
– Ritschenhausen
– Schmalkalden mit den Ortsteilen Wernshausen und Niederschmalkalden
– Schwallungen (ohne Ortsteil Eckardts)
– Sülzfeld
– Untermaßfeld
– Vachdorf
– Wasungen (ohne Ortsteile Metzels, Hümpfershausen)

 

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