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Preisbremsen, Bürgergeld & Krankenschein – Das ist neu ab 2023

Das Jahr 2022 ist vorbei und 2023 bringt einige Neuerungen mit sich. Was alles auf Euch zukommt, haben wir hier für Euch zusammen gestellt:

Elektronischer Krankenschein

Ab dem 1. Januar 2023 muss die Krankschreibung (AU) nicht mehr zum Arbeitgeber geschickt bzw. gebracht werden. Sie können dann einfach elektronisch bei der Krankenkasse abgerufen werden (eAU).

Bürgergeld statt Hartz IV

Das Arbeitslosengeld 2 und das Sozialgeld sollen ab Januar durch das Bürgergeld ersetzt werden. Alleinstehenden Erwachsenen sollen dann 502 Euro im Monat zustehen.

Strompreisbremse

Die Begrenzung des Strompreises inklusive aller Steuern und Abgaben für Verbraucher und kleine Unternehmen beträgt 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für den Verbrauch von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.

Gas- und Wärmepreisbremse

Für Haushalte und kleine Unternehmen gilt ab 2023 ein Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Die Entlastung gilt für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs (Grundlage ist hierbei September letzten Jahres).

Für Wärmekunden gilt für diese 80 Prozent der Preis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde.

Inflationsausgleichsbonus

Noch bis zum 31. Dezember 2023 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 3.000 Euro steuerfrei auszahlen. Diese Inflationsprämie wird rückwirkend zum 26. Oktober 2022 ausgezahlt.

Dem Arbeitgeber steht es frei, ob und wie viel Mitarbeitern ausgezahlt wird. Die Summe kann auch in Teilbeträgen über mehrere Monate ausgezahlt werden.

Recht auf Reparaturen vom Hersteller

Ersatzteile und Software-Updates müssen ab kommendem Jahr von den Herstellern von Mobiltelefonen und Tablets kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Für Ersatzteile wie Displays oder Akkus gilt dies für sieben Jahre und bei Updates für fünf Jahre. Des Weiteren sollen die Produkte zukünftig so gestaltet werden, dass der Austausch von diesen Einzelteilen einfacher wird.

Steuererklärung zum Home Office

Eine Jahrespauschale bis zu einer Grenze von 1.250 Euro kann ab 2023 für Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer angesetzt werden, individuelle Kosten müssen somit nicht mehr nachgewiesen werden.

Das Absetzen vom Home Office geht allerdings nur noch, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die Home Office Pauschale steigt von bisher maximal 600 Euro auf 1.000 Euro. Selbst, wenn kein gesondertes Arbeitszimmer zur Verfügung steht.

Steuererleichterungen für Photovoltaik-Anlagen

Kleine Solarstromanlagen bis 30 kW sollen für Eigentümer und Mieter von der Steuer befreit werden. Bei Mehrfamilienhäusern gilt das bei Anlagen bis zu 15kW pro Wohn- oder Geschäftseinheit.

Bisher waren nur Anlagen bis 10kW befreit. Auch die Umsatzasteuer für Kauf, Lieferung und Einfuhr soll dabei entfallen.

Neue Einkommensteuertarife

Der Grundfreibetrag, der Betrag, auf den keine Steuern fällig werden, soll um über 500 Euro auf 10.908 Euro ansteigen. Um ca. 400 Euro auf 8.952 Euro soll der Kinderfreibetrag ansteigen.

Der Spitzensteuersatz soll zudem von aktuell 58.597 Euro auf 62.827 Euro angehoben werden.

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