Lesermeinung von Ralf Trautvetter aus Stadtlengsfeld
(DIE LINKE/Bürger für die Region)
In letzter Zeit wurde ich in meiner Funktion als Gemeinderat von mehreren Stadtlengsfelder Bürgerinnen und Bürgern auf ein Gebäude gegenüber dem ehemaligen Kino in der Straße „Obertor“ angesprochen.
Das Haus macht einen verwahrlosten Eindruck und trägt damit nicht gerade zur Attraktivität des Ortsbildes bei. Vor einigen Tagen wurde an diesem Gebäude ein Baugerüst angebracht und Arbeiten an der Fassade und am Dach vorgenommen.
Meine Nachfragen beim Bauamt der Gemeinde Dermbach und beim Landratsamt des Wartburgkreises ergaben, dass es sich dabei um Sicherungsmaßnahmen um Gefahren wegen der Baufälligkeit des Gebäudes abzuwehren handelte.
Die Kosten der Maßnahmen würden aus Steuermitteln finanziert. Über die Höhe der Kosten wurde mir keine Auskunft erteilt.
Diese Informationen werden von den Bürgerinnen und Bürgern sehr kritisch aufgenommen.
Auch ich teile diese Kritik und möchte in diesem Zusammenhang auf den Artikel 14 des Grundgesetzes hinweisen, wo es heißt „Eigentum verpflichtet“.
Diese Verpflichtung besteht auch für einen Hauseigentümer, welcher selbst über viele Jahre Sozialleistungen bezieht. Das Prinzip der sozialen Absicherung sollte nicht als „Selbstbedienung“ ausgenutzt werden.
Hier müssen die Behörden im Interesse aller Steuer- und Abgaben zahlenden Bürgerinnen und Bürger mehr Gerechtigkeit walten lassen.