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Geflügelpest breitet sich aus – Allgemeinverfügung im Landkreis Rhön-Grabfeld

Aufgrund der bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern hat das Bayerische Umweltministerium ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel veranlasst.

Auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erfolgen die erforderliche Maßnahmen bayernweit einheitlich und werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.

Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Schutzmaßregeln wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten und ein Fütterungsverbot von Wildvögeln erlassen.

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Alle privaten und gewerblichen Halter von Geflügel und/oder in Gefangenschaft gehaltener Vögel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse im Landkreis Rhön-Grabfeld mit einem Bestand bis einschließlich 1.000 Tieren haben sich ab sofort an einige Sicherheitsmaßnahmen zu halten.

Diese sind ausführlich im Amtsblatt Nr. 31 vom 24.11.2022 des Landkreises beschrieben. Es ist unter  www.rhoen-grabfeld.de/aktuelles/amtsblatt einzusehen.

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