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Verstoß gegen Tierschutzgesetz – Leinenpflicht im Jagdrevier beachten

Am Donnerstag erstatte ein 83-jähriger Revierpächter wegen Jagdwilderei und Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz Anzeige gegen Unbekannt.

Bereits vergangene Woche Freitag nahm der Anzeigeerstatter in der Nähe des Urspringener Wegs in Oberwaldbehrungen (Landkreis Rhön-Grabfeld) einen freilaufenden und umherhetzenden Hund wahr.

Einige Tage darauf meldete sich ein Landwirt bei dem Revierpächter, um ihn über ein totes Reh in seinem Elektrozaun in Kenntnis zu setzen.

Es lässt sich vermuten, dass sich das Wild im Zaun verfangen hatte, nachdem es von einem Hund verfolgt worden war. Aus diesem Anlass wird nochmals auf die Leinenpflicht in Jagdrevieren aufmerksam gemacht.

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