Freier Wettbewerb für Schornsteinfegerarbeiten – Rechte von Haus- & Wohnungseigentümer
Seit der Gesetzesänderung können Verbraucher für bestimmte Aufgaben einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig.