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Aktuelle Besuchsregelung im Altenpflegeheim St. Elisabeth in Geisa

Auf Grund der aktuellen Covid19-Situation gilt ab sofort und bis auf Weiteres folgende Besuchsregelung im Altenpflegeheim Geisa.

Der Zutritt in das Pflegeheim ist nur unter Berücksichtigung der 3G-Regel gestattet!

Die Testpflicht entfällt bei:

-Geimpften mit 3 Impfungen
-Genesene geimpfte Personen nach Infektion und einer Impfung
-Genesene im Zeitraum bis 90 Tage nach Infektion

Kein Zutritt für Personen unter 6 Jahren, Personen mit Atemwegerkrankungen sowie Personen mit Hinweis auf aktives Sars CoV-2 Infektionsgeschehen.

Die Besuchszeit erfolgt ausschließlich nach telefonischer Terminabsprache (Termine können von Montag bis Freitag in der Zeit von 13:30 – 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 036967-78100 vereinbart werden). Bitte beachten Sie, dass ein Besuch ohne Terminvereinbarung nicht möglich ist!

Die Bewohner können bis zu 6 Tagen in der Woche für jeweils max. 2 Stunden von 2 Personen besucht werden.

Melden Sie sich vor Betreten des Wohnbereiches an der Rezeption/ beim Besuchsdienst an.

Tragen Sie während des gesamten Besuches eine FFP2-Maske und halten Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter ein.

Die Mitnahme in die Häuslichkeit ist jederzeit möglich (Belehrung dazu bitte unterschreiben!).

Geburtstagsfeiern innerhalb der Einrichtung sind bis zu einer Anzahl von 10 Personen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen gestattet. Bitte mindestens eine Woche vorher in der Verwaltung anmelden.

Zum Wohle Ihres Angehörigen und zum Schutz aller Bewohner und Mitarbeiter unseres Hauses, bitten wir Sie, sich an die Regelungen zu halten.

Wir behalten uns vor, bei Nichteinhaltung der Regeln eine Verwarnung auszusprechen. Bei wiederholtem Verstoß wird ein Besuchsverbot ausgesprochen.

Altenpflegeheim St. Elisabeth
Bahnhofstr.29
36419 Geisa

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