Zur Weihnachtszeit im vergangen Jahr kam eine 73-Jährige auf ihren 83-Jährigen Nachbarn zu und erzählte ihm, dass sie dringend 4.000 Euro für eine Verwandte im Ausland benötige, da diese dort einen Verkehrsunfall gehabt hätte.
Der Rentner ließ sich erweichen und überreichte der 73-Jährigen einige Tage später den benötigten Betrag und dazu ein Schriftstück, in welchem er auf die Rückgabe des Geldes bis Ende Januar des neuen Jahres bestand.
Die gesetzte Frist zog vorüber ohne einen Cent der Rückzahlung. Daraufhin kam es zu einem Treffen der beiden, in dem die Beschuldigte angab, selbst Opfer eines Betruges geworden zu sein und das geliehene Geld nicht auftreiben und zurückzahlen zu können.
Der 83-jährige Geschädigte brachte den Vorfall zur Anzeige.