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Bürgerinitiative Kirstingshof – Thüringer Landesverwaltungsamt kippt viel kritisierte Regelung

Gastbeitrag von Rüdiger Christ

Die „Bürgerinitiative Kirstingshof“ (BI) ist bei ihrem Einsatz für einen sicheren Radweg im Bereich des Kirstingshof wieder einen Schritt weitergekommen.

Bereits Ende Oktober 2021 konnte die Bürgerinitiative 1652 Unterstützerunterschriften für ihre Petition „RADWEGEBAU AN BUNDES-, KREIS- ODER GEMEINDESTRASSEN“ sammeln (wir berichteten).

Nach einer Überprüfung stellte das Thüringer Landesverwaltungsamt fest, dass die Fahrradschutzstreifen und die damit im Zusammenhang stehenden Verkehrszeichen im Bereich des Kirstingshof und Oberzella unzulässig sind.

Nach den geltenden Verwaltungsvorschriften sind Fahrradschutzstreifen nur in geschlossen Ortschaften zulässig.

Der Wartburgkreis muss nun die im April 2021 eingerichteten Fahrradschutzstreifen und die Verkehrszeichen entfernen.

In einer Medieninformation des Landratsamtes wurde dazu mitgeteilt:

„Die verkehrsrechtliche Anordnung und Umsetzung der Verkehrsführung erfolgte bereits im April 2021. Die Verwaltungsvorschrift zu Fahrradschutzstreifen hat sich erst zum 8. November 2021 geändert.“

Die für Radfahrer geschaffenen Schutzstreifen dienten der Verbesserung der Sicherheit auf dem Werratalradweg.

Derzeit suche man gemeinsam mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie dem Thüringer Landesverwaltungsamt und anderen Ministerien „nach Möglichkeiten der Beibehaltung der geschaffenen Radfahrsicherheit im ländlichen Raum und nicht nur in der Stadt und es werden zielführende Erörterungen geführt“, so das Landratsamt des Wartburgkreises.

Die Entscheidung des Thüringer Landesverwaltungsamtes wird sicherlich zu einer Beschleunigung der von der BI Kirstingshof geforderten sicheren Lösung des Radverkehrs im Bereich Kirstingshof führen.

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