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Keine Stallpflicht mehr für Geflügelhalter in Ortsteilen der Gemeinde Grabfeld

Keine Stallpflicht mehr für Geflügelhalter in Ortsteilen der Gemeinde Grabfeld sowie von Orten der Verwaltungsgemeinschaft „Dolmar-Salzbrücke“.

In einem Geflügelbestand im Landkreis Hildburghausen hatte sich am 8. Dezember 2021 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Teile des sogenannten Beobachtungsgebietes befanden sich im Landkreis Schmalkalden-Meiningen.

Es handelte sich insbesondere um die Orte Exdorf, Jüchsen und Queienfeld (als Ortsteile der Gemeinde Grabfeld) sowie um Gebiete der VG Dolmar-Salzbrücke (Belrieth, Neubrunn, Vachdorf, Leutersdorf).

Nachdem die Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen im Landkreis Hildburghausen abgeschlossen und die Mindestdauer der Maßnahmen (30 Tage) abgelaufen sind, wurde durch das Veterinäramt des Landratsamtes Hildburghausen und im Zuge dessen auch durch den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen die Aufhebung des Beobachtungsgebietes vollzogen. In den hiervon betroffenen Gemeinden gilt daher z. B. keine Aufstallungspflicht mehr.

Da der Vogelzug noch in vollem Gange ist und das Virus der Geflügelpest innerhalb der Wildvogelpopulation zirkuliert und ausgeschieden wird, besteht jedoch weiterhin eine konkrete Gefahrensituation für Geflügelhalter.

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