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Fahrerkarte für Kraftfahrer verlängern lassen bei der Fahrerlaubnisbehörde

Gastbeitrag von Jennifer Schellenberg

Mit einer Fahrerkarte wird für Kraftfahrer im Personen- und Güterverkehr über den digitalen Fahrtenschreiber die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Lenk- und Ruhezeiten kontrolliert. Die Fahrerkarte ist insgesamt fünf Jahre lang gültig.

Die Fahrerkarte kann nicht online verlängert werden. Um eine Fahrerkarte zu verlängern, muss ein Antrag gestellt werden. Eine persönliche Vorsprache ist nötig.

Wer seine Fahrerkarte verlängern möchte, kann den entsprechenden Antrag frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.

Grundsätzlich muss die Verlängerung spätestens 15 Werktage vor diesem Termin beantragt werden. Die Gültigkeit der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an.

Aktuell werden Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde in Meiningen-Dreißigacker mit einer Vorlaufzeit von zwei Monaten vergeben.

Insofern wird empfohlen, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren und bei der Terminvereinbarung auf das Ablaufdatum der Fahrerkarte hinzuweisen. Hierdurch wird verhindert, dass die Fahrerkarte ihre Gültigkeit verliert.

Zur Ausstellung der neuen Fahrerkarte werden folgende Unterlagen benötigt:

• Personalausweis oder Reisepass

• Aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 x 45 mm

• Führerschein und ggf. bisherige Fahrerkarte

• Gebühr in Höhe von 34,00 bzw. 37,00 EUR

Eine persönliche Abholung der Fahrerkarte ist nicht nötig. Diese kann direkt vom Kraftfahrt-Bundesamt per Post an die Wohnanschrift des Fahrers übersandt werden.

Hintergrund für die lange Vorlaufzeit bei der Fahrerlaubnisbehörde ist der Umtausch alter Führerscheine.

Zum 19.01.2022 läuft für die Geburtsjahrgänge 1953 – 1958 die Frist zum Umtausch der alten Papierführerscheine in einen EU-Kartenführerschein aus. Insofern ist das Antragsaufkommen seit mehreren Monaten sehr hoch.

Vorsprachen bei der Fahrerlaubnisbehörde in der Berkeser Straße 9, Meiningen-Dreißigacker sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel.-Nummer: 03693/485-7200 zu folgenden Zeiten möglich:

Mo. – Fr.: 07:30 Uhr – 08:30 Uhr

Mo. und Mi.: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr

Di. und Do.: 13:00 Uhr – 14:00 Uhr

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