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Übersicht – 2G in den Landkreisen SM & WAK – Ausnahme medizinische Einrichtungen

Nach Entscheidung des Thüringer Kabinetts vom 16. November und einem entsprechenden Erlass des Thüringer Gesundheitsministeriums vom 17. November sind die Landkreise verpflichtet fast überall 2G ( Genesen & Geimpft ) einzuführen.

Es gibt aber keine 2G-Zugangsbeschränkungen für Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen sowie weitere medizinische Einrichtungen.

Folgende Maßnahmen gelten nun landesweit in Warnstufe 3 neben den allgemeinen Infektionsschutz-Regelungen – so auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und Wartburgkreis.

Öffentliche Veranstaltungen

In geschlossenen Räumen

· Anzeigepflicht: 5 Werktage

· Genehmigungspflicht ab 500 Personen

· 2G:

· Qualifizierte Gesichtsmaske

· Max. 1000 Personen

 

Unter freiem Himmel

· Anzeigepflicht: 5 Werktage

· Genehmigungspflicht ab 1000 Personen

· 2G:

· Qualifizierte Gesichtsmaske

· Kapazitätsbegrenzung 75 % der Höchstauslastung

· Max. 2000 Personen

Nicht-öffentliche Veranstaltungen

In geschlossenen Räumen

· Anzeigepflicht ab 30 Personen: 5 Werktage

· 2G ab 15 Personen

· Max. 50 Personen

· KP-N (Kontaktpersonen-Nachverfolgung)

 

Unter freiem Himmel

· Anzeigepflicht ab 70 Personen: 5 Werktage

· 2G ab 20 Personen

· Max. 100 Personen

· KP-N (Kontaktpersonen-Nachverfolgung)

 

Gaststätten (innen und außen)
2G

Reisebusveranstaltungen

2G

Beherbergungsbetriebe

2G

Ausnahme entgeltliche Übernachtungen für medizinische, berufliche oder geschäftliche Zwecke – hier gilt 3G

Bars, Diskotheken

2G

Kulturelle Veranstaltungen

2G

Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Sporthallen, Solarien, organisierter Sport, Freizeit- und Vereinssport

2G

Einrichtungen, Dienstleistungen und Angebote der Freizeitgestaltung

2G

Körpernahe Dienstleistungen

2G

 

Ausnahme:

körpernahe medizinisch, therapeutisch, pflegerisch oder seelsorgerisch notwendige Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, medizinische Fußpflege) – hier gilt 3G

Jagd-, Flug-, Hundeschulen u. ä.

2G

außer Fahrschulen ( = 3G)

Prostitutionsstätten

2G

Orchesterproben, sofern Blasinstrumente verwendet werden, und bei Chorproben

2G

2. Ausnahmen von 2G

• Gottesdienste

• Demonstrationen

• Parteipolitische VA, Gremiensitzungen etc.

• Bildungs- Sozial- und Gesundheitseinrichtungen

• Hochschulen

• Fahrschulen

• Beratungsstellen

• Medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen

• Kinder- und Jugendsport

• Einzelhandel

• Profi-, Berufs- und Kadersport

 

3. Beschäftigte in 2G-Settings

• Qualifizierte MNB (OP-Maske oder FFP-2-Maske)

• Negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) – gilt nicht für vollständig Geimpfte/Genese

(Der Wartburgkreis hat entschieden, dass auch Antigenschnelltests für die Beschäftigten, beispielsweise im Hotel oder der Gastronomie, möglich sind.)

 

Die Anordnungen gelten zunächst bis zum 24. November.

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