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Schulstart für Klassenstufe 1-6 im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ab 22.3.21

Gastbeitrag von Christopher Eichler

In enger Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt Südthüringen, den Schulleitungen und Bürgermeistern sowie dem Gesundheitsamt plant der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ab kommendem Montag, 22. März 2021, die Öffnung von Schulen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen verbunden mit umfassenden Hygienemaßnahmen.

In festen Gruppen soll damit der Präsenzunterricht von Klassenstufe 1-6 wieder beginnen.

Eine Öffnung der Kitas vor Ostern ist nicht geplant.

„Wir haben uns in den Schulen zu dieser vorsichtigen Öffnung entschieden, weil wir im Anschluss zwei Wochen Ferien haben und somit eine automatische Kontaktminimierung erfolgt. Die Kitas wären aber durchgängig geöffnet, das ist uns angesichts des Infektionsgeschehens zu riskant“, so Greiser.

Peggy Greiser, Landrätin des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

„Unser großes Ziel ist es, den Schulbetrieb mit unterstützenden Maßnahmen so umfassend sicherzustellen, wie möglich. Mit einem stringenten Schnelltest-Konzept wollen wir die Sicherheit für Schüler, Lehrer und Erzieher bestmöglich gewährleisten“, unterstreicht die Landrätin.

„Viele Kinder sind nun seit drei Monaten Zuhause, was mit dem Grundrecht auf Bildung nicht vereinbar ist. Dem dynamischen Infektionsgeschehen wollen wir mit unserem Konzept gerecht werden. Wir müssen auch im Blick haben, dass bei künftigen Generationen keine nachhaltigen Bildungsdefizite aus einem Dauer-Lockdown entstehen dürfen.

Homeschooling kann keine Dauerlösung sein und ist kein Ersatz für Präsenzunterricht. Nach aktuellen Prognosen werden wir in absehbarer Zeit eine Inzidenz von unter 150 nicht erreichen“, sagt Greiser, die selbst Pädagogin ist.

Auch die Dauerbelastung von berufstätigen Eltern müsse irgendwann ein Ende haben.

Landkreis testet viel

„Wir testen als Landkreis mehr als andere, das müssen wir bei der Bewertung von reinen Inzidenzzahlen beachten. Wir müssen aber mit intelligenten Ansätzen auch Perspektiven aufzeigen und vor allem müssen wir dafür sorgen, dass Kinder auch unter Pandemiebedingungen endlich wieder ein ordentliches Bildungsangebot erhalten“, betont die Kreischefin.

„Wir können uns nicht von einem Lockdown zum nächsten hangeln. Lockerungsschritte, die wir alle herbeisehnen, müssen mit einer intelligenten Teststrategie verbunden werden – unter Berücksichtigung des Impfortschritts und einer Reflektion zur Auslastung der Krankenhäuser auf den Infektions- und Intensivstationen.“

Und die Kliniken im Landkreis seien längst in den Regelbetrieb zurückgekehrt. „Mit einer guten Teststrategie und verstärktem Impfen unter den Pädagogen und dem Betreuungspersonal sollte einiges möglich sein und wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben“, so Greiser.

Spezielle, für Kinder geeignete Schnelltests

„Da der Freistaat mit seiner Teststrategie noch nicht so weit ist, hat der Landkreis spezielle, für Kinder geeignete Schnelltests besorgt, nach den Osterferien muss dann der Freistaat das Testen übernehmen“, kündigt die Landrätin an. Das Testangebot ist freiwillig.

„Die Tests werden kostenlos zur Verfügung gestellt und die Durchführung unbedingt empfohlen, um das Infektionsgeschehen an den Schulen genau beobachten und einschätzen zu können. Deshalb werden die Eltern dringend gebeten, der Testung ihres Kindes zuzustimmen. Dafür wird eine Erklärung durch die Schule eingeholt.“

Bei den nun zum Einsatz kommenden Tests, handelt es sich dabei um sogenannte „Lolli-Tests“, die einfach für zwei Minuten unter die Zunge geschoben werden müssen, bis die Watte am Teststick gut durchfeuchtet ist. Nach 15 Minuten liegt das Ergebnis vor.

Geplant ist der Test am Montagmorgen, zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde. Die Tests werden in Abstimmung mit dem Schulamt unter Anleitung und Betreuung des Lehrers durchgeführt. Schüler mit einem positiven Testergebnis werden umgehend abgesondert, es erfolgt eine unmittelbare Information an die Eltern zur häuslichen Isolation und an das Gesundheitsamt.

Eine Überprüfung mittels PCR-Abstrich sollte über einen Hausarzt oder eine Abstrichstelle erfolgen. Termine hierfür sind ebenfalls über den Hausarzt zu organisieren. Der betroffene Klassenverband erhält in der Wochenmitte, am Mittwoch oder am Donnerstag derselben Woche, nochmals ein Schnelltestangebot – bei Bedarf auch Schüler darüber hinaus.

Feste Gruppen und Kohorten strikt einhalten

Neben der Teststrategie wird der Landkreis per Allgemeinverfügung entsprechend der Empfehlungen des Thüringer Gesundheitsministeriums verschärfende Maßnahmen für den Präsenzunterricht erlassen.

So dürfen Unterricht und Hortbetreuung nur noch in festen Gruppen stattfinden.

Sportunterricht in Turnhallen und Singen sind verboten. Auch im Unterricht gilt strikte Maskenpflicht.

„Die Öffnungsstrategie baut auf einer behutsamen Vorgehensweise auf. Wir werden auch kurzfristig Einrichtungen schließen, wenn es zu Ausbrüchen beziehungsweise Einträgen mit diffusen und nicht eingrenzbaren Infektionsgeschehen in einzelnen Schulen kommt“, so Peggy Greiser.

„Ich verstehe die Skepsis und akzeptiere auch die Befürchtungen, mit Blick auf das Infektionsgeschehen, weiß aber auch um die Not von Schülern und Eltern.“

„Wir haben bei allen Entscheidungen stets das Infektionsgeschehen im Blick. Auf Grundlage der erarbeiteten Strategien ist die Entscheidung zur Öffnung der Einrichtungen für unsere Jüngsten vertretbar, so Greiser, die sich ebenso für eine Öffnungsperspektive für die Schüler ab der Klassenstufe 7 und für Kitas in absehbarer Zeit stark machen will.

„Eltern, die Angst haben, ihre Kinder in der aktuellen Situation in die Schule zu lassen, müssen dies nicht tun“, versichert Greiser.

Ausnahmen zum Besuch von Einrichtungen gibt es etwa für:

Schüler, die Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Virus tragen. Diese werden auf formlosen Antrag bei der Schulleitung von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.

Schüler können in Einzelfällen von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn ein im Haushalt des Schülers Angehöriger Risikomerkmale für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus trägt. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.

Schüler können über geregelte Befreiungsmöglichkeiten hinaus auch dann von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden, wenn die Schüler oder Sorgeberechtigten nachvollziehbare Gründe darlegen und das häusliche Lernen absichern können. Die Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen Leistungsnachweisen bleibt davon unberührt.

Kontaktbeschränkungen auch zu Hause

Darüber hinaus wirbt die Landrätin weiterhin dafür, insbesondere die Maßnahmen zu Kontaktbeschränkungen ernst zu nehmen und konsequent einzuhalten. „Diese sind doch das wichtigste und effektivste Mittel, um Ansteckungen zu verhindern. Derzeit passieren durchschnittlich 80 Prozent der Infektionen im privaten und häuslichen Umfeld“, so Greiser.

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