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Katastrophe für Eltern – Schulen & Kitas bleiben im Landkreis SM geschlossen

UPDATE 19.2.21

Ohne Vorwarnung hat das Landratsamt heute am Freitag, gegen 15.45 Uhr, einen von Gesundheitsstaatssekretärin Ines Feierabend unterzeichneten Erlass erhalten, wonach der Landkreis Schmalkalden-Meiningen über den 22. Februar 2021 hinaus alle Schulen und Kitas im Landkreis geschlossen halten muss.

Die Notbereuungsangebote in den Einrichtungen bleiben mit den bisherigen Regelungen ebenso wie die bekannten Ausnahmen für den Präsenzunterricht – Abschlussklassen und besonderer Unterstützungsbedarf betreffend – bestehen (Ausnahmen: die bereits aufgrund des akuten Infektionsgeschehens geschlossene Grundschule Walldorf und das Kinderhaus Regenbogen in Meiningen – hier gibt es auch keine Notbetreuung).

„Die Kommunikation vom Freistaat ist eine einzige Katastrophe. Wir haben in dieser Woche ausführlich in mehreren Gesprächen mit den zuständigen Landesministerien einen anderen, für den Landkreis Schmalkalden-Meiningen gangbaren Weg, abgestimmt.

Nun kommt ohne jegliche Vorwarnung die große Keule, die nun alle Eltern brutal trifft, weil sie sich nun wieder um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssen und nun auch Schwierigkeiten haben, dies so kurzfristig mit ihren Arbeitgebern abzustimmen“, kritisiert Landrätin Peggy Greiser.

Das Infektionslage rechtfertigt diesen Schritt zwar und bei rechtzeitiger Information hätte der Landkreis hinter der Entscheidung des Landes gestanden, aber:

„So geht man nicht mit Eltern, Kindern und Arbeitgebern um und so geht man nicht mit Landkreisen um, die ihren Bürgern am Freitagnachmittag erklären müssen, dass sie ihre Kinder am Montag doch nicht in die Kita oder die Schule bringen können.“

Die Kreischefin kündigt daher an, sich für eine großzügige Notlösung zur Betreuung am Montag stark zu machen.

„Es kann nicht sein, dass dann Kinder vor der Tür stehen gelassen werden, weil Ministerien nicht in der Lage sind, derartige Vorhaben rechtzeitig zu kommunizieren. Wir sind zwar mittlerweile gewohnt, die Corona-Politik der Landesregierung aus den Medien zu erfahren, der heutige Erlass ist aber kommunikativ der Gipfel des Dilettantismus‘“, kritisiert Krisenstabsleiterin Susanne Reum.

Wie lange die Schließung der Einrichtungen andauert, hängt vom Infektionsgeschehen und vom Inzidenzwert ab.

„Inzidenzzahlen können nicht das alleinige Kriterium für Schließungen im Bildungs- und Wirtschaftsbereich sein. Die Regelungen und deren Wirkungen müssen überprüft werden. Wir sind uns sicher, dass man mit einer guten Teststrategie Infektionsketten unterbrechen, Kontakte besser nachverfolgen und kleine Schritte auf dem Weg zurück in die Normalität wagen könnte“, sagte Landrätin Peggy Greiser.


18.2.21

Am 22. Februar werden auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Kindergärten und Primärstufen (Klassenstufen 1 bis 4) in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln (Stufe Gelb – ausgenommen Grundschule Walldorf).

Damit entfällt die Notbetreuung, alle Kinder gehen wieder in die Schule oder die Kita und die Betreuung bzw. Beschulung erfolgt in festen Gruppen.

Ab 1. März sollen die Klassenstufen 5 und 6 folgen und ebenfalls in den eingeschränkten Regelbetrieb wechseln, ob das auch für die höheren Klassenstufen gilt, ist dann von der Inzidenz im Landkreis Schmalkalden-Meiningen abhängig.

„Das Land Thüringen hat die Entscheidung getroffen, dass die Kitas, sowie die Grund- und Förderschulen in Thüringen ab 22. Februar trotz bundesweit höchster Inzidenzzahlen wieder öffnen sollen“, sagt Landrätin Peggy Greiser.

Aus Sicht der Eltern, die teilweise im Zwei-Schichtsystem ihr Berufsleben mit dem Homeschooling verbinden müssten und aus Sicht der Schüler, die dringend auf die Rückkehr Präsenzunterricht warteten, sei dieser Schritt sicherlich richtig.

Die Regelungen des Thüringer Bildungsministeriums im Einzelnen:

ab 22. Februar 2021:
Kindergärten und Primarstufe (Klassenstufen 1 bis 4) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb (Stufe Gelb)
Damit entfällt die Notbetreuung.
Die Betreuung und Beschulung erfolgen im Primärbereich in festen Gruppen, alle Kinder gehen wieder jeden Tag zur Schule.

ab 1. März 2021:
Die Klassenstufen 5 und 6 wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb.
Die höheren Klassenstufen (ab Klassenstufe 7) wechseln in den eingeschränkten Regelbetrieb, wenn im Gebiet des Schulträgers die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt.

Eingeschränkter Regelbetrieb bedeutet ab Klasse 5: entweder Unterricht in festen Gruppen oder mit Abstandsgebot (d.h. in kleineren Gruppen im Wechsel). Hier haben Schulen großen Handlungsspielraum.

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