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Landratsamt SM verteilt medizinische Masken an Personen mit niedrigem Einkommen

Gastbeitrag von Franziska Trabert

Personen mit niedrigem Einkommen werden jetzt durch das Landratsamt mit medizinischen Masken ausgestattet.

„In Anbetracht der aktuell geltenden Regeln zur erweiterten Maskenpflicht und des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens im Landkreis ist es uns ein besonderes Bedürfnis, auch den Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigerem Einkommen einen bestmöglichen Infektionsschutz durch qualifizierte Masken zu ermöglichen“, so Landrätin Peggy Greiser.

Der postalische Versand der Masken erfolgt ab dem heutigen Mittwoch.

Das Thüringer Gesundheitsministerium hat die medizinischen Masken, die jetzt im Landkreis eingetroffen sind, für Leistungsberechtigte zu Verfügung gestellt, die Empfänger von existenzsichernden Leistungen nach SGB II und SGB XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz sind.

Insgesamt hat der Freistaat 2,5 Millionen Masken nach dem Anteil der Leistungsberechtigten auf alle Landkreise und kreisfreien Städte aufgeteilt. Für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren erlaubt die aktuelle Corona-Sonderverordnung das Tragen herkömmlicher Mund-Nasen-Bedeckungen.

Die zur Risikogruppe gehörenden Personen ab 60 Jahren wurden bereits durch den Bund mit FFP2-Masken bedacht. Insofern ist die Ausgabe der Masken an Personen im Alter von 15 bis 59 Jahren vorgesehen.

Insgesamt 3460 Leistungsberechtigte des Landkreises Schmalkalden-Meiningen erhalten in den kommenden Tagen somit ein Schreiben von Landrätin Peggy Greiser, darin enthalten sind vier FFP2-Masken und 19 OP-Masken. Mit der Bereitstellung der insgesamt 23 Masken pro Person kann ein Zeitraum von mehreren Wochen abgedeckt werden.

Weitere Masken sollen in Kürze durch den Bund bereitgestellt werden.

„Ich freue mich, die vom Land zur Verfügung gestellten FFP2- und OP-Masken an berechtigte Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises verteilen zu können“, erklärt die Kreischefin.

Seit dem 26. Januar 2020 gilt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den folgenden Bereichen:

– im ÖPNV,
– zu religiösen und weltanschaulichen Zwecken dienenden Zusammenkünften,
– auf allen öffentlichen Plätzen unter freiem Himmel, an denen sich Personen ansammeln,
– in Geschäften und Einrichtungen mit Publikumsverkehr,
– beim Betreten und dem Aufenthalt überdachter Verkehrsflächen von Tankstellen,
– in medizinischen und therapeutischen Einrichtungen, insbesondere Arzt-, Zahnarzt- und Therapiepraxen, medizinischen Versorgungszentren und Krankenhäusern für Patienten, stationäre Patienten nur außerhalb der Krankenbetten bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,5 m,
– beim Betreten und Aufenthalt von/an Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bzw. Ausliefern, auf Wochenmärkten unter freiem Himmel, auf Bahnhöfen und an Bushaltestationen, in den Innenstadtgebieten von Meiningen und Schmalkalden

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