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Ausgangssperre & Maximal 5 Personen – Keine Lockerung über Festtage & Silvester

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat heute eine neue (5.) Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem morgigen Donnerstag, 24. Dezember 2020 in Kraft tritt.

Die zunächst vorgesehenen Lockerungen der Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen an Weihnachten und Silvester sind damit aufgehoben. Private Treffen mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind nun auch an den Feiertagen auf den eigenen und einen weiteren Haushalt zu beschränken.

Maximal fünf Personen dürfen zusammen feiern. Kinder einschließlich 14 Jahre werden bei der Personenanzahl nicht mitgezählt.

Die Ausgangsbeschränkung ab 22.00 Uhr gilt auch vom 24. bis 26. Dezember sowie am 31. Dezember 2020.

„Der Inzidenzwert hat heute die 400-er Marke überschritten. Wir alle müssen Verantwortung übernehmen und unseren Rettungsdienst und die Kliniken jetzt vor der zunehmenden Überlastung schützen, auch wenn das heißt, dass Weihnachten in diesem Jahr anders ausfallen muss als gewohnt.“ begründet Landrätin Peggy Greiser die zwingende Notwendigkeit der verschärfenden Maßnahmen an Weihnachten und Silvester.

—- Hier die verfügung zum nachlesen…. —-

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