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15 Personen maximal – Aktuelle Regelung für Trauerfeiern & Eheschließungen

Gastbeitrag von Andrea Dominik

Die neue Thüringer Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist am 01. Dezember 2020 in Kraft getreten. Mit ihr werden Trauerfeiern und Eheschließungen neu geregelt.

Ab sofort dürfen an beiden Veranstaltungen nur noch maximal 15 Personen teilnehmen.

Bei Fragen stehen die jeweiligen Verwaltungen gern zur Verfügung: Die Friedhofsverwaltung der Stadt Bad Salzungen ist erreichbar unter Telefon 03695 / 861770 oder per Email an friedhof@badsalzungen.de, das Standesamt der Stadt Bad Salzungen unter Telefon 03695 / 671132 oder per Email an standesamt@badsalzungen.de.

Die aktuelle Regelung ist zunächst bis 20. Dezember 2020 gültig

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