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Stichwahl Bürgermeisterwahl der Krayenberggemeinde 6.9.20

Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Krayenberggemeinde weist darauf hin, dass Wählerinnen und Wähler, die an der Wahl am 23.08.2020 per Briefwahl teilgenommen haben, zur bevorstehenden Stichwahl am 06.09.2020 nur per Briefwahl wählen können.

Die Unterlagen werden von Amts wegen zugeschickt. Eine erneute Beantragung ist nicht notwendig!

Neue Briefwähler – Unterlagen jetzt beantragen

Wählerinnen und Wähler, die nun zur Stichwahl am 06.09.2020 die Briefwahl ausüben möchten können die Briefwahlunterlagen ab sofort, bis spätestens Freitag, 04.09.2020, 18 Uhr im Einwohnermeldeamt beantragen.

Den online Briefwahlantrag für die Stichwahl anlässlich der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Krayenberggemeinde am 06.09.2020 finden Sie unter diesem Link:

www.wahlen.thueringen.de

Alle Wahlberechtigten haben bereits eine Wahlbenachrichtigung, anlässlich der Wahl am 23.08.2020 zugeschickt bekommen, auf der unter anderem vermerkt ist, in welchem Wahllokal die Stimme abgegeben werden kann. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden.

Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich über den Onlinelink (gültig ab 27.08.2020) beantragen. Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich.

Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie im Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 11 im Ortsteil Dorndorf.

Bitte nur max. fünf Personen, mit Mund- Nasen- Bedeckung in den Wartebereich der Gemeindeverwaltung eintreten. Sie werden dort vom Einwohnermeldeamt einzeln aufgerufen. Bitte beachten Sie die geltenden Corona-Schutzmaßnahmen!

Zur Vermeidung von Wartezeiten können Sie unter Tel. 036963-23737 einen Termin vereinbaren.

Um gleich Vor-Ort den Stimmzettel ausfüllen zu können wurde in einem Nebenraum eine Wahlkabine aufgestellt. Hier kann in Ruhe der Stimmzettel ausgefüllt und anschließend in die Wahlurne im Einwohnermeldeamt eingeworfen werden. Hierzu bitten wir einen eigenen Stift mitzubringen.

Natürlich werden die Unterlagen auch weiterhin, auf Antrag, per Post an die Bürgerinnen und Bürger geschickt. Wählerinnen und Wähler die Ihren Wahlbrief mit der Post versenden oder direkt bei der Gemeinde abgeben möchten, müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 06.09.2020 bis 18.00 Uhr dort eingeht.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Gemeinde www.krayenberggemeinde.de

Corona Schutzmaßnahmen

Die Wahlleitung der Gemeinde Krayenberggemeinde bedankt sich recht herzlich bei allen Wählerinnen und Wähler die die Corona- Schutzmaßnahmen in den Wahllokalen zur Bürgermeisterwahl am 23.08.2020 beachtet haben und weist darauf hin, dass die Schutzmaßnahmen ebenso für die bevorstehende Stichwahl am 06.09.2020 gelten und zu beachten sind.

1. Personen mit Krankheitszeichen einer Erkältung bzw. Symptomen einer Covid-19 Erkrankung (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/ Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen); mit (wissentlichem) Kontakt zu mit SARS-CoV-2 infizierten Personen innerhalb der letzten 14 Tage sowieSARS-CoV-2 infizierte Personen dürfen das Wahllokal nicht betreten.

2. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Wahlraum ist verpflichtend.

3. Die allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere Händehygiene, Abstand halten, Rücksichtnahme auf Risikogruppen sowie Husten- und Niesetikette, sind einzuhalten.

4. Um im Infektionsfall die Infektionskette nachvollziehen zu können, wird die jeweilige Uhrzeit der Stimmabgabe als Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis eingetragen.

5. Bitte bringen Sie zur Durchführung der Wahlhandlung ihren eigenen Stift mit.

6. Die Einhaltung des Infektionsschutzkonzeptes ist zu beachten.

7. Zur Auszählung anwesende Bürger in den Wahlräumen haben eine Mund – Nasen- Bedeckung zu tragen und den Mindestabstand von 1,50 m zu den Wahlhelfern einzuhalten. Zur Kontaktnachverfolgung der anwesenden Bürger werden erfasst: 1. Name und Vorname, 2. Wohnanschrift oder Telefonnummer, 3. Datum des Besuchs und 4. Beginn und Ende der jeweiligen Anwesenheit. Die Kontaktdaten werden für die Dauer von vier Wochen aufbewahrt, vor unberechtigter Kenntnisnahme und dem Zugriff Dritter geschützt, insbesondere auch durch andere Bürger, für die zuständigen Behörden vorgehalten und auf Anforderung an diese übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf von 4 Wochen datenschutzgerecht gelöscht oder vernichtet. Die Kontaktdaten werden ausschließlich zu infektionsschutzrechtlichen Zwecken verarbeitet; eine Weiterverarbeitung zu anderen Zwecken, insbesondere zu Werbe- und Vermarktungszwecken, ist unzulässig. Ohne Angabe der Kontaktdaten darf der Bürger nicht an der Wahlauszählung teilnehmen. Im Übrigen bleiben die datenschutzrechtlichen Bestimmungen unberührt.

Das Infektionsschutzkonzept für die Wahllokale wird im Wahlraum ausgehängt und den Wahlhelfern zur Verfügung gestellt.

Als Mund-Nasen-Bedeckung können selbst genähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase verwendet werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung soll eng anliegen und gut sitzen. Das Verbot der Verwendung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen und sonstigen verbotenen Symbolen, insbesondere nach den §§ 86a und 130 des Strafgesetzbuches und nach den vereinsrechtlichen Vorschriften, bleibt unberührt.

Die Wahlleitung kontrolliert die Einhaltung der Bestimmungen in den Wahllokalen am Wahltag. Den Anweisungen der Wahlleitungen sind Folge zu leisten.

Zudem besteht ebenso die Möglichkeit der Briefwahl. Hinweise und den Antrag finden Sie auf www.krayenberggemeinde.de oder erhalten Informationen im Einwohnermeldeamt in der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 11, im Ortsteil Dorndorf.

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