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60 Euro Strafe ohne Maske – Gesundheitsamt Wartburgkreis kontrolliert wieder stärker

Information den Wartburgkreises

In der kommenden Woche beginnt im Wartburgkreis der Schulunterricht erstmals seit März wieder im Regelbetrieb. Zugleich verzeichnet der Landkreis, nicht zuletzt durch infizierte Reiserückkehrer, aktuell wieder leicht ansteigende Zahlen.

Das Gesundheitsamt des Wartburgkreises appelliert daher an jeden Einzelnen, weiterhin die vorgeschriebenen Hygieneregeln einzuhalten.

„Es gilt unbedingt zu vermeiden, dass Schulen aufgrund der Entstehung von Hotspots wieder schließen müssen. Hier müssen wir alle zusammenstehen und diszipliniert bleiben, auch wenn durch den langen Zeitraum und die vergleichsweise sehr niedrigen Zahlen in unserem Landkreis die Motivation bei dem ein oder anderen gesunken ist.

Unser Ziel ist es weiterhin, dass in unserer Region möglichst wenige Menschen überhaupt an dem Virus erkranken“, erklärt dazu Landrat Reinhard Krebs.

Vor allem in Einkaufsmärkten soll die Maskenpflicht weiterhin konsequent eingehalten werden. Hier sind die Ladeninhaber verantwortlich dafür, dass niemand ohne Maske das Geschäft betritt. Zudem müssen die entsprechenden Hygienekonzepte vorgehalten werden.

Auch in den Gaststätten müssen Hygienekonzepte vorliegen, für deren Einhaltung die Besitzer bzw. Pächter verantwortlich sind. Diese werden gebeten, bei der Kontaktpersonenerfassung den notwendigen Datenschutz nicht aus den Augen zu verlieren.

Das Gesundheitsamt des Wartburgkreises führt aktuell Kontrollen zur Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen durch: in der Gastronomie, im Einzelhandel ebenso wie im Öffentlichen Personennahverkehr.

Denn auch die Maskenpflicht in Bussen und Zügen ist und bleibt nach der neuen Verordnung bis mindestens 30. September verpflichtend. Wer aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann, muss eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können.

Der Bußgeldkatalog sieht eine Geldstrafe bis 60,00 Euro vor, wenn der Mund-Nasen-Schutz fehlt und man keine ärztliche Bescheinigung vorlegen kann. Das Gesundheitsamt wird bei den Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei unterstützt.

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