Formular ausfüllen – Private Feiern im Wartburgkreis – Gesundheitsamt überlastet
Information des Wartburgkreises Private Feiern mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen bzw. mit mehr als 75 Personen unter freiem Himmel müssen beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Öffentliche Veranstaltungen hingegen