Himmelfahrt steht vor der Tür. In diesem Jahr ist jedoch nicht alles möglich, was sonst an dem – auch „Männertag“ genannten – Feiertag üblich war: Den Bollerwagen schnappen und dann mit allen Freunden durch die Gegend ziehen, ist aufgrund der Corona-Krise nicht erlaubt.
Nach wie vor gilt: maximal aus zwei Haushalten stammende Personen dürfen sich treffen.
Die geltende Regelung von einem Mindestabstand von 1,5 Metern, wenn sich mehr als zwei Haushalte begegnen, ist auch bei Wanderbegegnungen einzuhalten.
Männertagspartys an Gaststätten oder traditionellen Wander-Anlaufpunkten können in diesem Jahr nicht stattfinden.
Die heimische Gastronomie hat jedoch wieder geöffnet und die Wirte freuen sich über Besucher in den Biergärten, die sie unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln mit Speisen und Getränken versorgen können.
„Ich hoffe, dass die Familien trotz bestehender Einschränkungen einen schönen Feiertag genießen können. Nicht wenige haben in den letzten Wochen schwierige Situationen – beispielsweise den Balanceakt zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung – gemeinsam durchstehen müssen“, so Landrat Reinhard Krebs, der gleichzeitig an die Vernunft der Männer appellieren möchte, sich an die bestehenden Regelungen zu halten.
Die Ordnungsbehörden und die Polizei werden am Feiertag verstärkt kontrollieren.
Der aktuell gültige Bußgeldkatalog ist unter www.wartburgkreis.de unter „Informationen zum Coronavirus“ zu finden.
Landrätin Peggy Greiser erklärt, was zu Himmelfahrt erlaubt ist
Auch Landrätin Peggy Greiser appeliert vor Christi Himmelfahrt an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger.
„Nichts spricht dagegen den Feiertag so richtig zu genießen; mit der eigenen und einer weiteren Familie, mit dem Besuch in einer Gaststätte oder einer touristischen Einrichtung in unserer Region oder mit einer ausgiebigen Wanderung in unserer wundervollen Prachtregion….“, so die Kreischefin.
„Aber Menschenansammlungen, größere Treffen mit Freunden und mehr als einer Familie sowie Grillpartys sind weiterhin im Sinne des Infektionsschutzes zwingend zu vermeiden.“
Seit 13. Mai 2020 dürfen sich wieder zwei Familien beziehungsweise Personen aus zwei Haushalten in Thüringen treffen
„Das heißt, dass größere Bollerwagentouren mit mehr als zwei Vätern in diesem Jahr nicht möglich sind“, so die Landrätin.
Die geltende Regelung von einem Mindestabstand von 1,5 Metern, wenn sich mehr als zwei Haushalte begegnen, ist auch bei Wanderbegegnungen einzuhalten.