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Neue Thüringer Verordnung ab 13.Mai – Landkreise bitten weiter um Geduld

UPDATE 8.5.20

Nach dem Kabinettsbeschluss der Landesregierung am 6. Mai zu zahlreichen, angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen gehen im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen zahlreiche Anfragen ein, wann etwa Freibäder, Campingplätze oder Gaststätten öffnen dürfen.

Landrätin Peggy Greiser verweist darauf, dass es momentan noch keine geänderte Rechtslage im Freistaat gibt, das heißt es gilt nach wie vor die dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung mit ihren Änderungen vom 2. Mai 2020.

Eine neue Rechtsverordnung des Freistaates sei erst für den 13. Mai 2020 angekündigt.

„Ich kann nur um Verständnis bitten, dass wir diese Rechtsverordnung abwarten müssen. Momentan kennen wir noch nicht einmal einen Entwurf“, sagt Greiser. „Wir wissen auch noch nicht, was der Freistaat selbst regelt und was wir als Landkreis in Form einer Allgemeinverfügung erlassen müssen“, erklärt die Landrätin, die es äußerst unglücklich fand, dass Bund und Länder in der Öffentlichkeit Erwartungen geweckt haben und die Kommunen mit der höchst wahrscheinlich schwierigen Umsetzung alleine lassen.

„Einerseits ist die wichtigste Aufgabe unseres Gesundheitsamtes momentan die Kontaktnachverfolgung bei Neuinfektionen, die es ja weiterhin gibt. Auf der anderen Seite sollen wir jetzt womöglich hunderte schriftlich einzureichende Hygienekonzepte von Gaststätten, Hotels, Freibädern und anderen Einrichtungen prüfen und Vorortkontrollen durchführen.“

Das ist dürfte in der gegenwärtigen Lage für kein Gesundheitsamt zu leisten sein. Hier muss es pragmatischere Lösungen geben, die sowohl im Sinne unserer Betriebe kurzfristig umsetzbar sind, gleichzeitig aber auch dem Bevölkerungsschutz Rechnung tragen.

Das Landratsamt hat unter Federführung der Krisenstabsleiterin und Vizelandrätin Susanne Reum eine entsprechende Vorschlagsliste zur Umsetzung der Lockerungen auf Ebene der Landkreise und kreisfreie Städte erarbeitet und mit den Krisenstabsleitern abgestimmt. Diese wird Grundlage der weiteren Gespräche mit dem Thüringer Gesundheitsministerium sein.

„Sowohl unsere Wirtschaft, als auch alle Bürgerinnen und Bürger, können aber sicher sein, dass wir Lockerungsmöglichkeiten verantwortungsvoll nach unserem regionalen Infektionsgeschehen bewerten und gegebenenfalls in einer Allgemeinverfügung umsetzen“, unterstreicht Landrätin Peggy Greiser. Damit wird aber erst in der kommenden Woche zu rechnen sein.


Landrat Reinhard Krebs bittet auch um Geduld

Zahlreiche Anfragen zu den zu erwartenden Lockerungen bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie erreichen derzeit die Kreisverwaltung.

Landrat Reinhard Krebs bittet um Verständnis dafür, dass momentan noch keine konkreten Auskünfte darüber erteilt werden können, wie genau die Lockerungen in der Wartburgregion aussehen und wann sie schließlich in Kraft treten werden.

„Der gestrige Kabinettsbeschluss der Thüringer Landesregierung verspricht zahlreiche Erleichterungen für alle Lebensbereiche.

Wir müssen aber zunächst die neue Rechtsverordnung des Landes abwarten, die wir bislang nicht mal im Entwurf kennen. Sowohl die Unternehmen als auch alle Bürgerinnen und Bürger können versichert sein, dass wir verantwortungsvoll die Möglichkeiten der Lockerung ausloten und als Allgemeinverfügung umsetzen“, so Landrat Reinhard Krebs.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wird damit erst in der kommenden Woche zu rechnen sein. Deshalb wird darum gebeten, zunächst von Anfragen Abstand zu nehmen.

 

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